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nißmäßig weit mehr gewönne, als Privafperfonen jo erwarfen dürfen. Um aber den Werth dieſer Beſteu: rungsarf deſto beſſer ſcjäßen zu können, wird es dien: lim ſeyn, ſie mif dem bigher in Großbrifannien ans genommenen Gyſteme genauer zu vergleichen, nach, welchem alle Taren auf Conſumtiongartifeb gelegt worden ſind.
Folgende Einwürfe, die ſich gegen die Abgaben von Conſumfibilien machen laſſen, ſind, vielleicht un- fer allen die wichtigſten.
1. Jedes Beſteurungsſyſtem ſollfe billig auf das, Vermögen eines jeden einen gleichen, demſelben ange meſſenen, Einfluß haben. Aber nichts Fann ungleia Her ſeyn, als wenn faſt alle Abgaben auf Conſum- fiongartifel gelegt werden. Diejenigen, welche alle ihre Einkünfte verzehren, es mag nun die Unterhals fung einer zahlreihen Familie oder irgend ein ande: cer Grund. ſie dazu nöfhigen, und welche dadurch mancherley Künſte uud Manufakturen beſördern, wera den nach dieſem, Gyſteme höher, als. es nach ihrem Bermögen geſchehen ſollte, taxirt. Diejenigen, welz <e aus Gparſamfeif oder aus andern Gründen nur einen fleinen Theil ihrer Einfünfte verzehren, bezaha Ien auch nux die Abgaben für dieſen Theil, Billi2 gerweiſe ſollfe aber jedermann nach dem Berhältniſſe ſeines Bermögensg. beſteuert werden, und nicht nach Dem Gebrauche, den er efwa davon zu machen Luſt haf... Sein ganzes Vermögen müßte für deu Schuß, welchen er von. dem Staate empfängt, beſchaßt wers den, ex mag ſeine Einfünffe nur ganz oder nur eis


