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8) Die Regierung verpflichtet ſic) aber, confrakf- mäßige Zinſen den Gläubigern des Staats zuzus ſiHern und auszyzahlen.
Man nannfe dieſe Zinſen eine Annuität, und dies Dokumente, die darüber den Gläubigern gegeben wur- den, Sto>s.
Dieſe Zinſen oder Annuität ſind ſeit der Revo lution von 8 auf“6, 5 und 4 pro Cent des wirklich dem Gtaatfe Übergebenen Copitals geſunfen; und unz? fer des Herrn Pellhams Adminiſtration, etwa im Jah2 ce 1753, von 4 auf 3 pro Cent herabgeſeßt. Man nannfe dies die 3 pro Cent Gto>s reduced.
Ils aber in-der' Folge wiederholte'Kriege mit Frankreich die Regierung nöthigfen, neue Gtaats» ſchulden zumachen, war ſie unfer verſchiedenen vor?- fheilhaffen und nachfbeiligen Umſtänden gezwungen neue Gelder zu 3, 4 und 5 pro Cent aufzunehmen. Auch hier wurden jene zwey Hauptbedingungen zur Grundlage des Coufrakts gemacht, der mit den Gläu- bigern geſchloſſen wurde, und es enfſianden 3, 4 und 5 pro Cent conſolidirfe Gfo>s, oder neue fun- dirfe Schulden, für welhe 3, 4 und 5 pro Cenk Ilnnuität bezahlt, und gewiſſe Staats«Einkünfte, die fius neuen Taxen hervorgingen, verpfändet wurden.
Im Jahre 1697 beliefen ſi die ſämmtlichen Staatsſchulden Großbritanniens auf etwa 213 Mil» lion Pfund; es wurden bis 1701 etwa 5 Millionen davon abgefragen. Der Gduldenbeſtand blieb alſo im Anfange des vorigen“ Jahrhunderts 363 Million


