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Grundsätze der teutschen Landwirthschaft / von Johann Beckmann
Entstehung
Seite
381
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11:Von den Bedientens 384

ein, und verbindet ihn mir; den Befeh- len und Anweiſungen mit gröſtem Fleiſſe zu folgen, 6. 496. In Speiſung des Geſindes-wird eine feſtgeſeßte Ordnung beobachtet. Brodt, Käſe und Butter wird jedem zu gewogen.

Von Brödtung des Geſindes, ſ, ökon. LTachr. UL S. 237. und V. S.,802:

"6: 4978;

Die Bediente müſſen einander unterge- ben ſeyn, ſo daß einer die Aufſicht über die zu einer Art Arbeit nöthigen Bedien- ten, hat. Der vornehmſte iſt der Ver- walter, welcher, im Namen des Land- wirths, alle Verrichtungen beſorget, und zugleich eine ordentliche, vollſtändige und glaubwürdige Rechnung von allen Ein- nahmen und Ausgabenzu führen hat.

Der ſorgfältige, neuvermehrte Wirth: ſchaftsverwalter, welcher durchs ganze Jahr zeiget, was ſo wohl in Wirth- ſchafisrechnungen, als auch in andern ökonomiſchen Sachen, in Acht zu neh- men iſt, Dreslagu 11, Leip3« 1751. 8

LAWREN»