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Grundsätze der teutschen Landwirthschaft / von Johann Beckmann
Entstehung
Seite
378
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348 Zwoeyten Theils 11.-Zauptſtück.

% 489.

Sm Pactcontracte ſelbſt wird zugleich angezeigt, 9b und unter welchen Bedin- gungen dem Hauptpächter die Afterpacht (Sublocatio) erlaubt werde, und wie es bey Unglücksfällen gehalten werden ſoll.

Was übrigens dazu erfodertwird, daß ein Pachtcontract in ſeinen Formalien gültig, und zu Recht beſtändig ſey, gehöret nicht hieher.

6. 49%

Nächſtdem wird das Juventarium vom Vieh, Schiff und Geſchirre geſchäßet, damit der Pachter, nach Ablauf der Pacht- jahre, entweder ſolches in ſelbiger Anzahl und Güthe wiederliefere, oder dafür den beſtimten Werth erlegen könne.

6. 491

Zuweilen wird dem Pacter auch ein Gegenſchreiber beſtellet ,- der unter dem Namen eines herrſchaftlichen Verwalters, die Theile des Guthes, die ſich der Ver- pachter vorbehalten hat(relervata), ver- waltet, und zugleich eine Gegenrec<hnung über des Pachters Einnahme und er gabe