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Grundsätze der teutschen Landwirthschaft / von Johann Beckmann
Entstehung
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376
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3276. Zwepten-Theils Il. ZGauptſtück.

Leipz. Sam. Vl. S;'595.

Schrebers Abhandlung von Cammergü- thern und Einkünfien, deren Verpach- tung und Adminiſtration. Leip3. 1754- 4. fan auch hier gebraucht werden, un- geachtet ſie eigentlich Cammergüther betrift.

6. 4835.

Wer ſein Landguth auf Rechnung ver- walten läſt, muß vornehmlich alle Unter- ſchleife zu verhüten wiſſen, ſich von den Einnahmen und Ausgaben monathliche Auszüge geben laſſen, die jährlichen Rech- nungen zur beſtimten Zeit abnehmen, ihre Fehler. bemerken und über deren Verbeſſe: rungen halten.

Leipzig. JIntellig. 1768. S. 592. Regeln, die bey Defectirung einer landwirth- ſchaftlichen Rechnung zu beobachten.

0,1486,

Wer ſein-Guth verpachtet, hat unter ändern darnach zu ſchn, daß er hinrei- <enden Vorſtand(Caution) erhalte, und daß das Guth, weder durch eine irrige

oder nachtheilige Beſiellung, noch durch eine