1. Von den Landgüthern. 363
ſchlag entwerfen laſſen ,„.worinn alle Stü- >e des Guthes mit ihren jährlichen Ein- fünften. angegeben werden, von deren Summe die Summe aller jährlichen» Aus- gaben abgezogen wird, da denn der Ue- berſchuß der Einkünfte„nach einem gewiſ? ſen Zins zum Kapital erhshet wird.
- 13. Lelzteres geſchieht, indem man den Ueberſchuß als einen Zins anſieht, oder indem man ihn (wenn man nämlich fünf von 100. rechnet) mit 20. vermehret.
2. Der. Kaufanſchlag iſt entweder ein Nußungs- oder Grundanſchlag.«Erſterer iſt hier im 469. 6. erfläret worben. Im leßtern aber werden alle Grundſtücke und Zubehöre dergeſtalt ges ſchaäßet, daß man von jedem, nachdem die Nußung und die dazu erfoderlichen Aufwands? Koſten mit einander verglichen worden, den . ganzen Werth auf einmal beſtimt, und die Summe, von der jedoch die Beſchwerden des ganzen Guthes(onera) vorher abgezogen worden, für den ganzen Werth deſſelben an- giebt. Die Natur der Sache erlaubt nicht, daß beyderley Anſchläge ganz gleich ausfallen konnen, und daher nimmt man, wenn man beyde entworfen hat, die mitlere arithmetiſche Proportionalzahl für den wahren Werth an,
3- Man muß ſich hüten, daß nicht einerley Sas <en zweymal unter verſchiedenen Titeln in Ans ſchiag gebracht werden 3; als wodurch die Verz käufer zuweilen den Werth des Guthes zu er- hohen ſuchen, Wenn z. B, Wieſen, Weiden
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