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6. der Stolpsche Kreis. 4 4 3 ä- 893Mensch.
7.= große Fürstenthumskreis, zum Theil mitvorzügl. Boden 948-
3.= Pyritsche Kreis mit seinem vortreflichen Boden„ 1209- Besonders auffallend ist es, daß Pommern, ohnerachtet es von 1763 bis 1789 5,423,745 Rthlr. Königliche Unterstüßungs-(Meliorations)- Gelder erhalten hat, so sehr zurü> ist. Bei genauerer Prüfung aller Umstände darf man sich nicht verhehlen: daß die bäuerliche und Lehnsverfassung*) die Ursache dieses Zurü&bleibens war.
Alles zusammengenommen, überzeuge ich mich mit vielen meiner Mitbürger von der hohen Nothwendigkeit und der allgemeinen Nüßklichkeit des Edikts.= Je- der Grundeigenthümer weiß jekt mit Bestimmtheit, was er hat.= Wenn dennoch der eine oder der andere dadurch leiden sollte, fo muß man nicht vergessen, daß auch der allgemeine Weltregierer es nicht jedem Einzelnen recht machen kann, und daß er, indem er uns wohlthätige Regen und Gewitter schit, dennoch oft vielen Ein- zelnen schadet, sie wohl gar vernichtet.
; UI. JYas gewinnt oder verliert ze, künftig a) der Staat als solcher?
T- Aus den oben geschilderten und durc) das Edikt gehobenen Nachtheilen, er-
geben sich schon von selbst die unmittelbaren und mittelbaren Bortheile, welche der Staat erlangt. Auch deutet selbige das Edikt schon an. Aber es gewährt demje-'
-gen, der nicht gewohnt ist, nur alles auf sein J< zu beziehen, fondern der, wie
jeder Staatsbürger die Verpflichtung welche er hat, nehmlich sein Schärflein zum allgemeinen Bestien beizutragen, auch ausübt, inniges Bergnügen,- wenn er fich folgende Umstände zusammen stellt, und sich fühlt, daß er dazu, sey es auch durch
einige Opfer, beigetragen habe. a) Der Staat hatte bisher(nac< Krug) in Ostpreußen, Litthauen, Pommerin und den Marken nur etwa 2053 adeliche Grund- Eigenthümer, künftig be- kommt
*J) Es stehet zu erwarten, daß man endlich: die Lehnsverfassung aufheben wird; sie ist für -„unsere Zeiten ein hö<st'nachtheiliges Institut.


