den hatten zu einer sehr hohen Production wenig Antrieb; gegentheils stan- den sie besser bei einer geringeren, weil alsdann die Preise sehr'hoch waren, sie hatten nemlich bei 3x Körnern mehr reinen Gewinn, als sonst bei 5 Körnern, weil die Productions- Kosten(durch die Dienste) immer gleich blieben.=- Weiter unten wird fich Gelegenheit finden, dies noch mehr augeinander zu seen;, es wird sich ergeben; welche ungeheuren gr 9- ßen Mittel man zur Erreichung kleiner Zwede anwandte, und wie viel Kräfte man unnüß verschwendete.
c) Dadurch, daß späterhin die Nichtadelichen die Befugniß erhielten, Ritter- güter zu besißen, gewann der Staat, als solher, noc< nichts. Die Anzahl der Grund- Eigenthümer konnte nur so hoch steigen, als es Rittergüter gab. Daß aber diese geringe Anzahl unsern=- durch die allgemeinen Welt- Ereignisse herbeigesährten=- Verhältnissen, nicht mehr angemessen war, daß zu wenige ein lebhaft?s Interesse an ihrem Baterlande hatten, indem unter 60 bis 70 RNittergutsbesißern und Bauerhdöfe- Inhabern/ kaum einer Grund- Eigenthümer war=- dies hatte man längst eingesehen.=- Hiezu kam, daß der größte Theil der Rittergutsbesiker so verschuldet war, daß das Grund- Eigenthum durchaus mit ihrem freien Verinögen, zu sehr im Mißverhaältniß stand.== Dies Mißverhältniß wurde dadurch nos vermehrt, daß sich nicht genau berechnen ließ, wie hoch das Necht des Staats an den Bauerhöfen zu schäßen war.
-Nothwendig wurde es also, dies Recht endlich festzustellen, nothwen- dig war es, die Justizkollegien nicht in Widerspruch mit den nöthigen Maaß- regeln des Gouvernemen?s zu bringen, welches fonst leicht der Fall seyn konn- te; nothwendig war es, die Staatsbeiträge von Grund und Boden mehr zu sichern, welches nur dadurch geschehen konnte, daß man selbige von vie- len Einzelnen(nicht von wenigen einzelnen Rittergutsbesizern) tragen und dafür bürgen ließ, und sie, damit sie es konnten, dazu in den Stand seßte. Eine solche Bürgschaft bleibt, welche Umstände auch eintreten mögen, immer sicherer wie jede andere; sie beruhet auf einem Kapital, welches nie verloren gehen kann, nämlich auf den gesunden, an Arbeit gewöhnten Armen des klei- nern Ackerbauenden, den vormals selbst der Gutsherr oft nicht unterstüßen konnte; wenn er auch wollte. Nothwendig war endlich die größtmög- lichste Vermehrung der Anzahl der Grundeigenrhümer zur Sicherung des Staa- tes. Alles dies geschah, indem der Staat sein Recht an den Bqauerhöfen bestimmt aussprach, und es, statt an die Rit- tergutsbesißer, den bisherigen Inhabern der Bauerhöfe erblich und eigenthümlich übertrug.
&) Manche glauben, daß sich diese Zwecke auch hätten erreichen lassen, wenn man das Eigenthum den Bauern zugesprochen, die Ablösung ihrer Prästationen aber einem freiwilligen Uebereinkommen überlassen hätte,== Aber bei ruhi-
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