weiter erforderlich:
4.
2 2
9.
10.
11.
12.
13.
Für die Meldung zur ärztlichen Prüfung ſind
zwei Praktikantenſcheine der mediziniſchen Klinik,
zwei Praktikantenſcheine der chirurgiſchen Klinik,
zwei Praktikantenſcheine der geburtshilflichen Klinik,
ein Zeugnis darüber, daß der Kandidat vier Kreißende in Gegenwart des Lehrers oder Aſſiſtenz⸗ arztes ſelbſtändig entbunden hat,
ein Praktikantenſchein der Klinik für Augen— krankheiten,
3. ein Praktikantenſchein der mediziniſchen Poliklinik,
ein Praktikantenſchein der pſychiatriſchen Klinik,
ein Praktikantenſchein der Kinderklinik oder Poli⸗ klinik,
ein Praktikantenſchein der Klinik oder Poliklinik für Ohren⸗ und Naſen-Krankheiten,
ein Praktikantenſchein der Klinik oder Poliklinik für Haut⸗ und ſyphilitiſche Krankheiten,
ein Zeugnis darüber, daß der Kandidat ein Halb— jahr als Praktikant den laryngoſkopiſchen Kurſus regelmäßig beſucht hat,
ein Zeugnis darüber, daß der Kandidat am praktiſchen Unterricht in der Impftechnik teil⸗ genommen und die zur Ausübung der Impfung erforderlichen techniſchen Fähigkeiten und Kennt⸗ niſſe über Gewinnung und Erhaltung der Lymphe erworben hat,
der durch das Univerſitäts-Abgangszeugnis zu führende Nachweis, daß der Kandidat je eine Vorleſung über topographiſche Anatomie, Pharmakologie und gerichtliche Medizin nach vollſtändig beſtandener ärztlicher Vorprüfung gehört hat.


