Angehörigen weitergegeben.— Der Verſuch, auf telegraphi⸗ ſchem Wege ſchneller etwas zu erfahren, war nur teilweiſe von einem Ergebnis begleitet, wird jedoch in gewiſſen Fällen fortgeſetzt. Auch wurde wiederholt bei bereits in Gefangenſchaft geratenen Kameraden angefragt, und durch ſolche Ausſagen, zum Teil protokollariſch, der Tod eines Vermißten feſtgeſtellt.
Noch immer muß jedoch leider die Beobachtung gemacht werden, daß die Angehörigen Vermißter in gut gemeintem Eifer die Nachforſchungsarbeit der amtlichen Stellen ſehr er⸗ ſchweren. Wenn in einer Familie von der Front die Nachricht eintrifft, daß einer ihrer Angehörigen vermißt wird, ſei es durch das Zurückkommen von Briefen und Poſtſachen mit dem Vermerk„vermißt“, ſei es durch eine kurze Mitteilung von dem Truppenteil, ſo wird nur allzu oft noch eine Anmeldung bei mehreren Stellen zugleich vorgenommen. Während der einzig richtige Weg der wäre, eine mündliche oder ſchriftliche Bitte um Nachforſchung bei dem für den Wohnort zuſtändigen, meiſt mit dem Roten Kreuz verbundenen Bezirksausſchuß für ver⸗ mißte und kriegsgefangene Deutſche vorzubringen, entſteht durch mehrere Anmeldungen von verſchiedenen Seiten an ver⸗ ſchiedenen Orten die große Gefahr der Verwirrung, zumal bei gleichlautenden Namen, ſo daß genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man erſtrebte, nämlich eine Verzögerung in der Ermittlung durch die notwendig werdenden Kückfragen der einzelnen Amtsſtellen untereinander. Alle aus den Kreiſen Gießen, Alsfeld, Schotten, Lauterbach und Wetzlar notwendig werdenden Nachforſchungen ſollten daher ſogleich dem Bezirks⸗ ausſchuß beim Roten Kreuz in Gießen übermittelt werden, der gegebenenfalls eine Fragekarte zur möglichſt genauen Aus⸗ füllung zurückſchickt. Von dieſer Seite aus wird dann alles geſchehen, was überhaupt zur Aufklärung des einzelnen Falles geſchehen kann. Von jedem Ergebnis wird den Angehörigen ſofort Kenntnis gegeben, und es bedarf deshalb keiner beſon⸗ deren Anfrage, ob ſchon Nachricht eingegangen ſei, da nur für den Fall irgend einer Feſtſtellung die Anfrager Mitteilung er⸗ halten können. Ferner iſt es außerordentlich wünſchenswert, daß alle FJälle von Gefangennahme oder Vermißtſein aus den genannten Kreiſen bei dem Bezirksausſchuß Gießen durch Anmeldung bekannt werden, denn ſehr häufig hat ſchon das Befragen von Gefangenen desſelben Truppenteils ermöglicht, Zuverläſſiges über das Schickſal anderer Geſuchter zu erfahren. Wer demnach eine Anmeldung dieſer Art macht, auch dann, wenn er bereits Nachricht von ſeinem Angehörigen aus der Gefangenſchaft hat, mit ihm in Verbindung ſteht und ſo die 6
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