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9 11 5 5 b. Schulden. / ĩ ĩ 4 eeiterungsfson ss„„ e e, e,, 3. Armenkasse(Stiftungskapitalien) CC 40%%%„ e CCC 55„„ 1 e,, fer%%%, e 6. Elektrizitätswerk e e,, e, Summe 10 429 813, 29 3 Vergleichung. CTC III 6 360 341 V 48 3 bein 110 429 813„ 29, ergibt Vermögens-Ueberschuß 5 930528 19 3 Außerdem stehen an Stiftungskapitalien unter städtischer Verwaltung, die in dieser Berechnung nicht enthalten sind: e e ,, 7 Se, e ee ee e e,, e e Sinne i en, VI. Gemeindesteuern. 90 Für die Veranlagung der Gemeindesteuern sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. März 1901, 8 die Gemeindeumlagen betreffend, maßgebend. Hiernach haben die im Einkommensteuergesetz vom 12. August 105 949 festgesetzten Steuerbeträge, sowie 15 pCt. der fixierten Reinerträge vom Grundbesitz, vom Gewerbebetrieb und von der Kapitalrer 1(Steuerkapitalien) die Grundzahlen für den Gemeindesteuerausschlag zu bilden und zwar lngs⸗ derart, daß für je 1 Prozent Einkommensteuerzuschlag 2 Prozent Zuschlag auf die Grundzahlen für den Aus— schlag der Grunde Gewerbe- und Kapitalrentensteuer zur Erhebung kommen. Als Grundlage if ür den Gemeindesteuerausschlag hatte zu dienen: a. das er kapiigl mit. 555 682,4. 0 b. das Gewerbesteuerkapital mit)JVVTV!:!!.. i 655 ene ,, LS 4 Summe 1115 052,4 0 d. die staatliche Einkommensteuer mit JJ 366624, 50 9 Für das Rechnungsjahr 1903 wurden lt. Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung 114 Prozent Zuschlag zur Einkommensteuer und 228 Prozent Zuschlag von den Grundzahlen der Realsteuern oder 11“ Prozent von den doppelten Grundzahlen(30 Prozent der Reinerträge) erhoben. 0 Diese doppelten Grundzahlen der unter a—e genannten Beträge berechnen sich auf 334515, 12 g 1 e ener 3606 ergibt als Grundlage für die Besteuerung... 5 5 TO ib% e 1 Ginkemmensteuerpflichtige mit einem Einkommen von 11157 500 1 9 7 1 auf Beschluß der Stadt— 8 91 verordneten-Versammlung auch zur Gemeindesteuer nicht herangezogen. 1 Veranlagt waren: zur Grundsteuer 3038 Personen, „ Gewerbesteuer 1550„ 58„ Kapitalrentensteuer 991 5 20„ Einkommensteuer 6636 0 Die Gewerbesteuerpflichtigen verteilen sich auf die verschiedenen Klassen der Gewerbe wie folgt: 7 a. Unabhängig vom Rang der Orte Klasse 14 Normalsteuerkapital 500% 17 Personen 5 IB 5 0. 7 IE 50 160 7 28 0 III„ 120„ 5 5 — 0 ILV. 5 80, 21 5 8 V 5 60 5 1 5 48 0 0
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