Der unterzeichnete Bürgermeister beseheinigt hiermit, daß der Entwurf des gegenwärtigen Voranschlags nebst Beilagen, gemäß der Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung, nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung, zur Einsicht sämmtlicher Betheiligten in dem Geschäftslocal der Bürgermeisterei acht Tage lang, nämlich vom bis einschließlich offen gelegt worden ist und hierbei Ein⸗ wendungen erhoben worden sind.
Gießen, den ten 1899.
Der Großherzogliche Oberbürgermeister.
Daß gegenwärtiger Voranschlag in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung berathen und die Hauptsumme aller Einnahmen und Aus— gaben zu
angenommen worden ist, wird von dem Unterzeichneten hiermit bescheinigt.
Gießen, den ten 1899.
Der Großherzogliche Oberbürgermeister.
Von dem unterzeichneten Bürgermeister wird hiermit bescheinigt, daß gegenwärtiger Voranschlag nebst Beilagen und dem Berathungs-Protokoll
der Stadtverordneten-Versammlung, gemäß der Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung, nach vorher ortsüblich im Kreisblatt Nr. vom
ten 1899 erfolgter Bekanntmachung, zur Einsicht sämmtlicher Betheiligten im Geschäftslocal der Bürgermeisterei acht Tage lang,
nämlich vom ten 1899 bis zum ten 1899 offen gelegt und sodann zurückgenommen worden ist, um an Großh. Kreisamt zur weiteren Verfügung eingesendet zu werden. Während der Offenlegungsfrist sind Reclamationen eingelangt.
Gießen, den ten 1899.
Der Großherzogliche Oberbürgermeister.


