Jahrgang 
1898
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Hoher Stadtverordneten⸗Versammlung

lege ich nach Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde-Voranschlag für das Rechnungs jahr 1898/99 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich dem selben die Voranschläge:

a) des Stadterweiterungsfonds,

b) der Armenkasse,

e) des Gaswerks,

d) des Wasserwerks,

e) der Realschule und des Realgymnasiums sowie die Besoldungs⸗Uebersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.

Gießen, im Februar 1898.

Der dee germ eiter;

Gnauth.