Ord.⸗
Nr.
Ausgabe. Uebertrag
b. die Beiträge der der Versicherungspflicht unter—
40.
worfenen Personen werden lt. Beschluß der Stadt— verordueten-Versammlung vom 30. Dezember 1890 durch einen aus der Stadtkasse zu hono— rirenden Kassenboten erhoben. Als Vergütung für denselben sind 4% pro 100 Erhebungs- posten festgesetzt. Als etwa nöthig werden muth— maßlich angesetzt
für sachliche Kosten genügen d.
an die Ortskrankenkasse Gießen Pauschal 2 gütung für Ausstellung, Umtausch und Erneuerung der Quittungskarten, Aus- und Zustellung der Aufrechnungsbescheinigungen
Impfung.
Der Großh. Kreisarzt nimmt das Gesammt—
impfgeschäft vor und bezieht für jede Impfung 80 Nach dem bisherigen Bedürfniß werden hier angesetzt
41.
d.
Stiftungen. An Stiftungszinsen sind vorzusehen:
die Zinsen von 4129/ 93 9 Stiftungskapital
des Friedrich Lony sen. FE Zinsen à 4% von 4285/ 71 9 Kapital aus der Engelstiftung ß Zinsen von 6000/ aus der v. Krug'schen Stiftung à 4% 0 FF Zinsen von 500 b. Kapital à 4%, Stiftung des Karl August Flinsch in Darmstadt Zinsen von 2442, 86 9 Kapital à 4% aus der Stiftung des Karl Ludwig Kirsch mit die Zinsen aus der Stiftung der Commerzien rath Georg Karl Gail Erben mit 1066 02 sind wie folgt zu verwenden: 1. zur Vertheilung an zwei bedürftige, dahier wohnende Familien oder allein stehende Personen à 300% 600—
Betrag
„„ N 3980
600 100
5 100— 4750—
380—
155 15
171 43
240—
2
97 71
600
zu übertragen 600—
1284 29


