Ord.⸗ 8 Nr. Einnahme. ,.
26. Oeffentliche Anlagen.
a. Von Großherzogl. Universitäts-Rentamt Gießen für die durch den Stadtgärtner besorgt werdende Unterhaltung der Anlagen vor dem Kollegien— gebäude in der Ludwigstraße, kt. Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 13. März 1890 auf die Dauer von 10 Jahren gegen eine jährliche Vergütung von 150 ½¼, hier für's
echte Fah? 5 50
b. Erlös für Gras von den Friedhofs-Anlagen. 50
27. Brunnen.
28. Bäche.
Der muthmaßliche Erlös für Gras von den Wieseckböschungen kommt in Ansatz mit.... 100
zu übertragen 100
200—
26.


