Jahrgang 
1897
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A.

e.

B.

Einnahme.

3. Friedhöfe.

Vorgesehen werden: Graserlös auf dem Friedhof mit Rücksicht auf die Einnahme der drei letzten Jahre

Gebühren für die Anfertigung der Gräber durch

städtische Arbeiter, sowie für's Ausgraben und Verlegen von Leichen. Anmerkung: Diese Gebühren betragen: für das Grab einer erwachsenen Person armen Person

80 3

2 10 Siders Ausgraben und Verlegen von Leichen an N Stellen wird gleichfalls durch die städtischen Arbeiter besorgt und es sind zu entrichten: für die Leiche einer erwachsenen Person50, eine ind),

0 3 2

7 7

Anschl 9 der Dienstwohnung des Friedhofs aufsehers, lt. O.⸗Nr. 141 der Beilage 2 Zinsen von 1, 43 ß Stiftungskapital des Georg Reiber für Unterhaltung seines Erb begräbnisses, siehe O.-Nr. 9 der Beilage 2 Zinsen von 161 50 0 Stiftungskapital der Ludwig Hörring Wittwe für Unterhaltung ihres Grabes, siehe O. Nr. 10 der Beilage 2

Zinsen von 324% 90 9 Stiftungskapital des

Ludwig Karl Kirsch für Unterhaltung seines Grabes, siehe O.-Nr. 11 der Beilage 2 Zinsen von 700% Kapital derLeopold Schmid Stiftung errichtet von Fräulein Antonie Geßner wovon zur Unterhaltung der Gräber Beider verwendet werden, siehe O. Nr. 8 der Beilage 2 5 5 7 18 werden für 805 1 be siehe Rubrik 41 pos. g in Ausgabe.

Zinsen von 500 // Kapital der Rumpf'schen Stiftung für Unterhaltung der Gräber des Professors Friedrich Karl Rumpf und seiner Ehe

zu übertragen

Betrag ,

200

2000

100

6 86