A.
e.
B.
Einnahme.
3. Friedhöfe.
Vorgesehen werden: Graserlös auf dem Friedhof mit Rücksicht auf die Einnahme der drei letzten Jahre
Gebühren für die Anfertigung der Gräber durch
städtische Arbeiter, sowie für's Ausgraben und Verlegen von Leichen. Anmerkung: Diese Gebühren betragen: für das Grab einer erwachsenen Person armen Person
80 3
2„„„„ 10 Siders Ausgraben und Verlegen von Leichen an N Stellen wird gleichfalls durch die städtischen Arbeiter besorgt und es sind zu entrichten: für die Leiche einer erwachsenen Person„50„,—„ eine ind),
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7 7
Anschl 9 der Dienstwohnung des Friedhofs— aufsehers, lt. O.⸗Nr. 141 der Beilage 2 Zinsen von 1, 43 ß Stiftungskapital des Georg Reiber für Unterhaltung seines Erb— begräbnisses, siehe O.-Nr. 9 der Beilage 2 Zinsen von 161 50 0 Stiftungskapital der Ludwig Hörring Wittwe für Unterhaltung ihres Grabes, siehe O. Nr. 10 der Beilage 2
Zinsen von 324% 90 9 Stiftungskapital des
Ludwig Karl Kirsch für Unterhaltung seines Grabes, siehe O.-Nr. 11 der Beilage 2 Zinsen von 700% Kapital der„Leopold Schmid— Stiftung“— errichtet von Fräulein Antonie Geßner— wovon zur Unterhaltung der Gräber Beider verwendet werden, siehe O. Nr. 8 der Beilage 2 5 5 7 18 werden für 805 1 be siehe Rubrik 41 pos. g in Ausgabe.
Zinsen von 500 // Kapital der Rumpf'schen Stiftung für Unterhaltung der Gräber des Professors Friedrich Karl Rumpf und seiner Ehe—
zu übertragen
Betrag ,
200—
2000—
100—
6 86


