Ord.⸗ 5 Nr. Einnahme.
Uebertrag
10. Aichaustalt.
Als Antheil an den Faß-Aichgebühren bezieht die Stadtkasse bis zu 350% 10% und vom Mehr über 350%= 5%. Weiter bezieht die Stadt jetzt gleichen Antheil von der Metallaiche. Für beide An— stalten kommen pro 1897/98 in Ansatz mit Rücksicht auf die Einnahme des Jahres 1894/95 mit 120 ¼ 36 9 und 1895,96 mit 170/ 30 f
11. Waaganstalten.
a. Die Gebühren für Benutzung der städtischen Last— waage am Neustädter Thor werden mit Rück— sicht auf die bisherige Einnahme und zwar im Jahr 1883/84= 967 A, 1884/85= 1015, 1885/86 955, 1886,87 1044, 1887/88 882, 1888/89= 1057, 1889/90 1292%, 1890/91 1202% 78, 1891%/92
1284 ,, 1892/93= 1107 25 9, 1893/94 914 J 69 9, 1894/95= 1018 13 3 und im Jahr 1895/96= 1071, 78 g, für
1897/98 angesetzt mit 53 0.
b. die Lastwaage des R. Güngerich auf dem Selters— berg ist vom 8. Juli 1895 ab auf die Dauer von 3 Jahren in den Betrieb der Stadt über— gegangen mit der Maßgabe, daß aus den ein— gehenden Wieggebühren zunächst die Betriebs und Unterhaltungskosten der Waage bestritten werden und der sich alsdann ergebende Ueber— schuß je zur Hälfte zwischen der Stadt und R. Güngerich getheilt wird. Für die Zeit vom
zu übertragen
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3350—
1000—
1000—
Betrag
3350—
150—


