Einnahme. Uebertrag
C. Holzwerth und Schadenersatz von eingegangenen
Forststrafen mit Rücksicht auf die Einnahme des
ter hd, 5
Die Anzeigegebühren der Forstwarte fließen die Stadtkasse, wofür diese durch Aufbesserung ihrer Gehalte entschädigt worden sind. Mit Rücksicht auf das Ergebniß der letzten 5 werden hier angesetzt e. 8 Von dem unter pos. A allfgefuh rel Holz wer⸗
den lt. Beilage 5 für städtische Zwecke verwendet und
kommt dafür der T
200
300
9
S
arifpreis in Ausgabe und zwar: Wellen Nadel-Reiser und 10 Rmtr. Nadel-Knüppel zum Anheizen im Schlachthause unter Rubr. 7, pos. e. Rmtr. Eichen-Knüppel zur Heizung im Leichen— hause unter Rubrik 13, pos. e.
Wellen Fichten-Reiser für den Friedhof unter Rubrik 13, pos. 2.
Rmtr. Nadel-Knüppel zur Heizung der Volks— schulen unter Rubrik 14, pos. i.
Rmtr. Nadel-Knüppel zur Heizung in der höheren Mädchenschule unter Rubrik 15, pos. e.
Rmtr. Nadel-Knüppel zur Heizung der Realschule unter Rubrik 16, pos. b.
Rmtr. Nadel-Knüppel für die Handwerkerschule unter Rubrik 17, pos. b.
Rmtr. Nadel-Knüppel für die Alice-Schule unter Rubrik 18a, pos. d.
Wellen Fichten-Deckreiser für die Anlagen unter
Rubrik 26, pos. b. Rmtr. desgleichen für das Thurmhaus unter Rubrik 33, pos. h. Rmtr. Stockholz zur Heizung des Haftlocals der
Stadt im alten Arresthaus und 6 Rmtr. Nadel— Knüppel unter Rubrik 44, pos. J.
Rmtr. Nadel-Knüppel für die Bureauräume in der Bürgermeisterei unter Rubrik 46, pos. i.
zu übertragen
l. 88060—
l
88160
Betrag 22
2
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