Hoher Stadtverordneten⸗Versammlung
lege ich nach Vorschrift des Art. 83. der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde-Voranschlag für das Rechnungs— jahr 1897/98 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich dem— selben die Voranschläge:
a) des Stadterweiterungsfonds, ) der Armenkasse, c) des Gaswerks, ) des Wasserwerks, ) der Realschule und des Realgymnasiums sowie die Besoldungs⸗Uebersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.
Gießen, im Februar 1897.
Der Oberbürgermeister:
Gnauth.


