Jahrgang 
1897
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Hoher Stadtverordneten⸗Versammlung

lege ich nach Vorschrift des Art. 83. der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde-Voranschlag für das Rechnungs jahr 1897/98 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich dem selben die Voranschläge:

a) des Stadterweiterungsfonds, ) der Armenkasse, c) des Gaswerks, ) des Wasserwerks, ) der Realschule und des Realgymnasiums sowie die Besoldungs⸗Uebersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.

Gießen, im Februar 1897.

Der Oberbürgermeister:

Gnauth.