Hoher Stadtuerordneten⸗Versammlung
lege ich nach Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde Voranschlag für das Etatsjahr 1894/95 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich demselben die Voranschläge:
a) der Armenkasse,
b) des Gaswerks,
C
d
E
q ) des Wasserwerks,
) der Gymnasialvorschule,
der Realschule und des Realgymnasiums. sowie die Besoldungsübersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.
Gießen, im Februar 1894.
Der Oberbürgermeister:
Gnauth.
— ße ,,, D 2 2


