Jahrgang 
1894
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Hoher Stadtuerordneten⸗Versammlung

lege ich nach Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde Voranschlag für das Etatsjahr 1894/95 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich demselben die Voranschläge:

a) der Armenkasse,

b) des Gaswerks,

C

d

E

q ) des Wasserwerks,

) der Gymnasialvorschule,

der Realschule und des Realgymnasiums. sowie die Besoldungsübersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.

Gießen, im Februar 1894.

Der Oberbürgermeister:

Gnauth.

ße ,,, D 2 2