Hoher Itadtverordneten⸗Versammlung
lege ich nach Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde-Voranschlag für das Etatsjahr 1892/93 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich demselben die Voranschläge:
a) der Armenkasse,
b) des Gaswerks,
c) des Wasserwerks, sowie die Besoldungsübersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.
Gießen, im Januar 1892.
Der Oberbürgermeister: Gnauth.


