Jahrgang 
1892
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Hoher Itadtverordneten⸗Versammlung

lege ich nach Vorschrift des Art. 83 der Städteordnung für das Großherzogthum Hessen den Gemeinde-Voranschlag für das Etatsjahr 1892/93 nebst Erläuterungen ergebenst vor, indem ich demselben die Voranschläge:

a) der Armenkasse,

b) des Gaswerks,

c) des Wasserwerks, sowie die Besoldungsübersicht(Beilage 6) für denselben Zeitraum beifüge.

Gießen, im Januar 1892.

Der Oberbürgermeister: Gnauth.