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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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Aus dem seit 1815 preußischen, seit 1945 hessischen Kreis Wetzlar schloß sich am 1.4.1967 die Gemeinde Kinzenbach an Heuchelheim an; es folgten am 31.12.1971 die Gemeinden Salzböden und Odenhausen, die zu Lollar gingen, das 1974 Stadtrechte verliehen bekam.

Das Dorf Lehnheim wurde ebenfalls am 31.12.1971 ein Stadtteil von Grünberg und kam vom Kreis Alsfeld an den Kreis Gießen; ebenso wie Altenhain, das zum selben Zeitpunkt Stadtteil von Laubach wurde.

An den Kreis Friedberg fiel die Gemeinde Ober-Hörgern, die sich am 31.12.1971 Münzenberg anschloß und dem Kreis Gießen verlorenging.

Allendorf/Lahn und Rödgen vollzogen am 1.10.1971 den Anschluß an die Stadt Gießen und werden somit der kommenden Großstadt angehö- ren, während Alten-Buseck und Annerod diesen Schritt nicht schaff- ten, obwohl die naturräumliche Gliederung wie der Wunsch der Bevöl- kerungsmehrheit dies erfordert hätte. Der Gießener"Wurmfortsatz des Fernewalds- 1776 durch die Teilung der alten Markgenossen- schaft entstanden- wird mit der Neuordnung ab 1.1.1977 an den Landkreis fallen. Schließlich wurde mit dem Anschluß der Gemeinden Winnen und Nordeck aus dem Kreis Marburg, die seit dem 31.12.1970 zu Braunstein zusammengeschlossen sind, an den Kreis Gießen eine willkürliche Entscheidung des Jahres 1648 wiedergutgemacht, die da- mals diese Orte der Landgrafschaft Hessen-Kassel zugeteilt hatte.

So stellt sich das Bild des heutigen Landkreises Gießen, dessen 155jährige Existenz demnächst zu Ende geht, als ein Ergebnis von ge- schichtlichen Entwicklungen und Vorgängen dar, in denen Zufälligkei- ten, Willkür und merkwürdige Entscheidungen zu keiner Zeit auszu- schließen sind.

Im Sinne und im Interesse der Menschen bleibt zu hoffen, daß die neue Verwaltungsgliederung den Erfordernissen der modernen Zeit ebenso gerecht wird wie sie der Menschlichkeit und der Demokratie dienen sollte.

UÜberblicken wir abschließend die über 1200jährige Geschichte unseres Raumes noch einmal im Zusammenhang, so dürfen wir ohne Obertrei- bung im Hinblick auf die bereits vollzogenen und noch kommenden Umgestaltungen feststellen, daß sie ähnlich tiefgreifend sind wie jene, die das Ende des alten Deutschen Reiches 1803/06 mit sich brachte. Die staatliche wie die kommunale Verwaltungsorganisation stehen da- mit vor Aufgaben, von deren Bewältigung Lebensqualität und sinnge- bendes Zusammenleben der Menschen abhängen werden.

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