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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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Die Solmser Grafschaften konnten sich des Gewinns von Arnsburg nicht lange erfreuen; bei der Mediatisierung des Jahres 1806(= Auf- hebung kleinerer Herrschaftsbereiche zugunsten größerer Fürstentümer) war auch ihr Schicksal besiegelt.

Während die Gebiete um die Stammburgen Braunfels, Burgsolms und Hohensolms an das Herzogtum Nassau fielen, wurden die im Gebiet des Kreises Gießen liegenden Bezirke der Grafschaften Solms-Lich und Solms-Braunfels sowie die Grafschaft Solms-Laubach dem seit 1806 zum Großherzogtum hochgestuften Hessen-Darmstadt zugeschlagen.

Als das Ende der Befreiungskriege im Jahre 1815 eine neue Zeit ein- leitete, befanden sich die Dörfer des heutigen Kreises Gießen alle im Verband des Großherzogtums Hessen-Darmstadt. Ausnahmen bildeten Treis, das zum Kurfürstentum Hessen-Kassel zählte, und die bis 1815 zu Nassau-Weilburg gehörenden Orte Kinzenbach, Odenhausen und Salzböden, die mit dem neu eingerichteten Kreis Wetzlar nunmehr zum Königreich Preußen kamen.

Der Kreis Gießen in den letzten 150 Jahren

Tiefgreifende Veränderungen der verfassungs- und verwaltungsrechtli- chen Struktur unseres Kreisgebietes hatten noch während der napoleo- nischen Kra begonnen. Der Beseitigung von Frondiensten und Leibei- genschaft folgte eine Neuregelung der den Standesherren verbliebenen geringfügigen Rechte- die Ablösung ihrer Sonderrechte erfolgte erst zwischen 1830 und 1848- und schließlich nach schweren innenpoliti- schen Auseinandersetzungen im Jahre 1820/21 eine neue Landesverfas- sung mit der Trennung von Justiz und Verwaltung und der Einrichtung von zwei Kammern, wobei die Erste Kammer die hessischen Landes- herrn repräsentierte, während die Zweite Kammer eine Art Volksver- tretung sein sollte. In Wirklichkeit waren höchstens 1000 Männer im gesamten Großherzogtum wählbar, denn nur der konnte in einem langwierigen indirekten Verfahren in diese Volkskammer gelangen, der entweder 1000 fl. Vermögen besaß oder 100 fl. direkte Steuer zahlte.

Die Karte des Kreises von 1820 zeigt uns den Zustand vor der Ver- waltungsreform: 17 hessen-darmstädtische Amter bzw. Amtsbezirke finden sich auf dem Gebiet des Kreises, die sich noch sehr eng an das geschichtliche Herkommen der Zeit vor 1789 anlehnen.

Dann brachte die Reform vom 14.7.1821 ein völlig neues Bild. Für die Provinz Oberhessen wurde eine Mittelinstanz zwischen den Ministerien und den Landräten geschaffen und Gießen zur Provinzhauptstadt ge- macht. An die Stelle der Amtsverfassung traten Landrats- und Land- gerichtsbezirke. Im wesentlichen sind es die Landratsbezirke von Gie- ßBen, Grünberg und Hungen, zu denen nun die Orte des Kreises zählen.

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