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Eine christliche Leichpredigt bey dem Begräbnus Weilandt des Ehrwirdigen, vnnd Hochgelarten Herrn Magistri Bartholomæi Meyers, Pfarrherrn vnd Superintendenten zu Cassel : welcher den 16. Decembris Anno 1600. seines alters aber 73. Christlich entschlaffen : Gehalten Jn der Stifftkirchen der löblichen Stadt Cassel, den 17. Decembris / Durch Gregorium Schönfeld, D. Pfarrherrn vnd Superintendenten daselbst
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Befahl jhm Gott das Ampt ſeines Worts / das er Jacob ſeine Zeugnis lehren / vnd Iſrael mit ſeinem Geſetz erleuchten ſolt.

. Solt er reuchern vnd opffern fur die Suͤn⸗ de des Volcks.

z. Muſt er alleine in das Allerheiligſie gehen / vnd allda fur dem Angeſicht Gottes erſcheinen / vnd bitten fur das Volck. Zu welchem Heilig⸗ thumb ſonſt niemand ſich nahen / oder daſſelbige

anruͤhren durffte / denn wer ſich hinzu nahete / den Nom

tdtete Sott der HERR / wie dem Bſa geſchach. Vnd ſolchen Beruff Agrons hat G Ott mit grof⸗ ſen Wundern vnd Zeichen beſiettiget. Dann als die Kinder Iſrael wieder jhn murreten / vnd nicht gleuben wolten / das Aaron allein die Hoheprie⸗ ſterliche würde haben ſolte / da befahl der HErr Moſi/dz er ʒwolff Stecken / von den zwolff Stem⸗ men Iſrael nemen / vnd auff eines jeglichen Ste⸗ cken / deſſelbigen Stam̃es Namen ſchreiben / vnd in die Hütte des Stiffts legen / welches Stecken nun wuͤrde grůnen / derſelbige ſolte Hoherprieſter ſein / Vnd ſihe / des Morgens / da Moſes in die

Hůtten des Zeugnis geng / fand er den Stecken

Aaron grunen / vnd die Blůt auffgangen / vnd

Mandeln tragen. Das war je ja ein gros Wun⸗ derwerck / dardurch der Beruff Aarons gewaltig bewieſen. Des⸗

Syr. 4⸗ 21.

Heb. 9. 7.

. 52.

F, 2. Sam. 6. 6.

1. & 8.