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Die Nationalökonomie als Unterricht- und Prüfungsgegenstand : Hinweise und Ratschläge / von Dr. jur. et phil. M. Biermer, ordentlichem Professor der Staatswissenschaften und Direktor des Staatswissenschaftlich-Statistischen Seminars
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Gegenteil! Ich rate jedem Studierenden, der ſich mit national ökonomiſchen Dingen beſchäftigen will und muß, dringend, ernſt zu nehmende Tagesblätter möglichſt verſchiedener Richtung zu leſen und namentlich auch die Handelsteile der Zeitungen und ferner die Kammerverhandlungen nicht zu vernachläſſigen. Gelegenheit dazu iſt genug vorhanden. In jedem Reſtaurant und Kaffeehauſe liegen große Zeitungen in Auswahl aus. Wir haben ferner in Gießen eine öffentliche Leſehalle(Selters⸗ tor) mit zahlreichen Tagesblättern. Der hieſige Geſellſchafts⸗ verein(Klub), dem faſt alle Korporationsſtudenten und viele andere ihrer Kommilitonen als außerordentliche Mitglieder an⸗ gehören, unterhält reich dotierte Leſeräume, in denen Dutzende von Zeitungen und Zeitſchriften ausliegen, und wo auch viele Broſchüren aktuellen Inhalts eingeſehen werden können. Ich habe mich ſtets gewundert, mit wie wenig Einſicht und Nutzen der junge Student ſeine Zeitungslektüre betreibt, trotzdem ein verſtändiger und regelmäßiger Gebrauch dieſes Hilfsmittels das ſtaatswiſſenſchaftliche Studium ungemein erleichtern kann. Ich ſelbſt brauche für die Zeitungslektüre alltäglich 1 bis 2 Stunden und verdanke dieſer Gewohnheit mannigfaltige Anregung und Belehrung auch auf meinem Spezialgebiete.

Ganz achtlos pflegt der durchſchnittliche Zeitungsleſer an den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisblätter vorüber⸗ zugehen, und doch findet er gerade dort eine willkommene Gelegenheit, Geſetzeskenntniſſe zu erwerben und die Durch führung der Geſetze durch die berufenen Staatsorgane zu beob⸗ achten. Einen Teil des Verwaltungsrechts kann man hier bei gutem Willen ſpielend in ſich aufnehmen.

Was die heſſiſche Geſetzgebung anbetrifft, ſo liegen ſeit Jahresfriſt im Seminarleſezimmer dank einer gütigen Zuwen⸗ dung des Kammerpräſidiums ſämtliche Druckſachen und ſteno⸗ graphiſchen Berichte der Zweiten Heſſiſchen Kdammer auf. Den heſſiſchen Etat erhält das Seminar ſeit drei Jahren vom Finanz⸗ miniſterium geſchenkt, den Reichshaushaltetat erhalten wir neuer dings vom Reichsſchatzamt, den preußiſchen Etat von der Kanzlei