und Erreichbaren. Sie verfolgt eminent praktiſche Ziele na⸗ mentlich auf geſetzgeberiſchem Wege und heißt deswegen auch „praktiſche Nationalökonomie“. Im Gegenſatz zur theoretiſchen Nationalökonomie, die nur allgemeine Geſetze und Entwicke⸗ lungsreihen aufzuſtellen ſucht und deswegen auch„Allgemeine Nationalökonomie“ heißt, verfolgt die Volkswirtſchaftspolitik die ſpezielle Anwendung theoretiſch gewonnener Lehren auf das reale Wirtſchaftsleben, und inſofern iſt es zuläſſig, ſie auch „Spezielle Nationalökonomie“ zu nennen.
Die Volkswirtſchaftspolitik teilt ſich nach den Aufgaben ein, die Staat und Geſellſchaft aus der Fürſorge und Regu⸗ lierung des wirtſchaftlichen Lebens der ſozialen Klaſſen und Stände erwachſen. Sie zerfällt deswegen ganz von ſelbſt in folgende Unterabteilungen:
1. Agrar⸗ und Forſtpolitik,
2. Gewerbe⸗ und Sozialpolitik,
3. Handels⸗ und Verkehrspolitik und 4. Bevölkerungspolitik.
Mit dem zunehmenden Eingreifen des Staates in alle Zweige des wirtſchaftlichen Lebens iſt die Bedeutung der Volkswirtſchaftspolitik ungemein gewachſen. Sie iſt die wich⸗ tigſte Teildisziplin der geſamten Staatswiſſenſchaften geworden und dem realen Zuge unſerer Zeit entſprechend ſchickt ſie ſich an, die theoretiſche Nationalökonomie an Wichtigkeit und Ein⸗ fluß in den Schatten zu ſtellen. Gleichzeitig nehmen ihre Ver— treter viel entſchloſſener als früher zu den politiſchen, wirt⸗ ſchaftlichen und ſozialen Kämpfen der Gegenwart, im Sinne des ſozialen Ausgleiches und der Klaſſenverſöhnung, Stellung, und daher kommt es, daß die Nationalökonomen auf den Kathedern zu den beſtgehaßten Gelehrten aller Disziplinen gehören und es keiner Partei mehr recht machen können.—
So einfach wie die Einteilung in theoretiſche National— ökonomie und Volkswirtſchaftspolitik, die man an den deut— ſchen Univerſitäten nach dem Vorgange des Heidelberger Na⸗ tionalökonomen ſeit ¾ Jahrhundert befolgt, und an der man


