Druckschrift 
Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
Einzelbild herunterladen

1

Dauer der

½ Genußzeit

=x Ber

32

bzw.

Senreſter

Jahr bezw. auch

enelne

Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung

Bedingungen für den Genuß

Geſuch zu richten an

Beizulegende Zeugniſſe

Bemerkungen

Vor dem

11. April und 1. Oktober jeden Jahres

1. April 1000

Vor dem 1. April und 1. Oktober

Oſtern 4

Oſtern

Vor d. 1. Okt. jeden Jahres. Anſchlag am ſchwarz. Brett u. Bekannt⸗

Darmſt. Stg. Vor dem

1. Oktober jeden Jahres

kapitaliſiert.

machung in der

1. April bezw.

ſ. Ord.⸗Nr.

79

In erſter Linie ſollen Studierende aus Kürnbach heſſiſchen Anteils berück⸗ ſichtigt werden. Sind jedoch auf der Landes⸗Univerſität ſtudierende Kürn⸗ bacher nicht vorhanden, ſo ſoll das Stipendium an andere heſſiſche Studierende vergeben werden

Wird nur vergeben, wenn präſentiert wird. In erſter Linie ſind die Nach⸗ kommen zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo ſollen Bürgersſöhne von Wimpfen und die Söhne von zu W'impfen domizilierten Staatsdienern berückſichtigt werden

In erſter Linie ſind Angehörige der Familie zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo vergibt der Rektor der Univerſität das Stipendium auf ein Semeſter an einen Theologen

Werden nur auf Präſentation ver⸗ geben, andernfalls wird der Zinsertrag In erſter Linie ſind An⸗ gehörige der Familie zu berückſichtigen

An einen befähigten aber unbemittelten Studierenden der Chemie aus dem Großherzogtum Heſſen

An einen oder mehrere, jedoch höchſtens gleichzeitig 3 begabte, fleißige u. bedürf⸗ tige Studenten, welche das Studium der Mathematik als Hauptfach erwählt haben und deutſche Staatsangehörigkeit beſitzen. Nachkommen der Familie ſollen in erſter Linie berückſichtigt werden und von dem Nachweiſe der Bedürftigkeit entbunden ſein. Wird nur auf Präſentation verliehen

Großherzogliches

Miniſterium des

Innern oder die Landes⸗ Univerſität

Bürgermeiſterei Wimpfen a. N.

Großherzogliches Miniſterium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität Präſentator

Großherzogliches

Miniſterium des

Innern oder die Landes⸗ Univerſität

ſ. Ord.⸗Nr. 1 a V