1
Dauer der
½ Genußzeit
=x Ber
——— 32
bzw.
Senreſter
Jahr bezw. auch
enelne
Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung
Bedingungen für den Genuß
Geſuch zu richten an
Beizulegende Zeugniſſe
Bemerkungen
Vor dem
11. April und 1. Oktober jeden Jahres
1. April 1000
Vor dem 1. April und 1. Oktober
Oſtern 4
Oſtern—
Vor d. 1. Okt. jeden Jahres. Anſchlag am ſchwarz. Brett u. Bekannt⸗
Darmſt. Stg. Vor dem
1. Oktober jeden Jahres
kapitaliſiert.
machung in der
1. April bezw.
ſ. Ord.⸗Nr.
79
In erſter Linie ſollen Studierende aus Kürnbach heſſiſchen Anteils berück⸗ ſichtigt werden. Sind jedoch auf der Landes⸗Univerſität ſtudierende Kürn⸗ bacher nicht vorhanden, ſo ſoll das Stipendium an andere heſſiſche Studierende vergeben werden
Wird nur vergeben, wenn präſentiert wird. In erſter Linie ſind die Nach⸗ kommen zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo ſollen Bürgersſöhne von Wimpfen und die Söhne von zu W'impfen domizilierten Staatsdienern berückſichtigt werden
In erſter Linie ſind Angehörige der Familie zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo vergibt der Rektor der Univerſität das Stipendium auf ein Semeſter an einen Theologen
Werden nur auf Präſentation ver⸗ geben, andernfalls wird der Zinsertrag In erſter Linie ſind An⸗ gehörige der Familie zu berückſichtigen
An einen befähigten aber unbemittelten Studierenden der Chemie aus dem Großherzogtum Heſſen
An einen oder mehrere, jedoch höchſtens gleichzeitig 3 begabte, fleißige u. bedürf⸗ tige Studenten, welche das Studium der Mathematik als Hauptfach erwählt haben und deutſche Staatsangehörigkeit beſitzen. Nachkommen der Familie ſollen in erſter Linie berückſichtigt werden und von dem Nachweiſe der Bedürftigkeit entbunden ſein. Wird nur auf Präſentation verliehen
Großherzogliches
Miniſterium des
Innern oder die Landes⸗ Univerſität
Bürgermeiſterei Wimpfen a. N.
Großherzogliches Miniſterium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität Präſentator
Großherzogliches
Miniſterium des
Innern oder die Landes⸗ Univerſität
ſ. Ord.⸗Nr. 1 a V


