Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung
Bedingungen für den Genuß
Geſuch zu richten an
Beizulegende Zeugniſſe
Bemerkungen
190⁷ 190⁵
Oſtern 1905
Herbſt 1905
Herbſt 1908
Oſtern 1905
Herbſt 1907
Oſtern 1905
Oſtern 1908
Oſtern 1904
Oſtern 1900
Herbſt 1904
Herbſt
1907
Die Bewerber müſſen in Gießen ſtudieren. Bei den Stipendien Nr.] bis 5, 7 bis 15, ls bis 29 haben Theo⸗ logen den Vorzug vor den übrigen aus der betreffenden Gemeinde ſtammenden Studierenden. Wird ein dem Orte nicht Angehöriger präſentiert, ſo kann nur ein Theologe präſentiert werden. Erfolgt keine Präſentation, ſo werden dieſe Stipendien auf Vorſchlag der Univerſität von Großh. Miniſterium des Innern auf 3 Jahre vergeben. Des⸗ gleichen, wenn eines dieſer Stipendien vor Ablauf der Präſentationszeit zur
Erledigung kommt
Präſentatoren (mindeſtens 6 Wochen vor dem Anfang der neuen Präſentationszeit d. h. 6 Wochen vor dem 1. April bezw. 1. Oktober)
Den Geſuchen ¹), die an die Landes⸗Univerſität oder das Großh. Miniſterium des Innern gerichtet werden, iſt beizulegen: Beglaubigte Abſchrift des Reifezeugniſſes und ein auf vorge⸗ ſchriebenes Formular ausgeſtelltes, vom Bürgermeiſter der Heimatbehörde be⸗ glaubigtes Ver⸗ mögenszeugnis. Das Formular hierzu iſt auf dem Univerſitäts Sekretariat erhältlich
Geſtiftet wurden: 1730 400 fl. 1238 200 fl.
Zu Ord.⸗Ar. 2. Der zu leiſtende Beitrag wurde durch Verf. Gr. Miniſt. v. 1. März 1822 auf 110 fl. feſtgeſetzt
¹) Geſuche um Stipendien ſind entweder mit dem Singabeſtempel von 1,50 Mark oder mit der Bitte
um Erlaß des
Der Erlaß kann insbeſondere erfolgen, wenn der Bitt die er weder aus eigenem Vermögen Geſuche, die ein im vorhergehenden Semeſter
Koſten ſeines
Angehörigen oder unterhaltungspflichtigen Perſonen erhält. eingereichtes, noch nicht bewilligtes G
Stempels zu verſehen.
Studiums aus Mitteln beſtreitet,
eſuch in Erinnerung bringen, unterliegen nach Art. 9 Ziffer 2
über den Urkundenſtempel vom 12. Auguſt 1899 dem Eingabeſtempel nicht.
ſteller den Nachweis erbringt, daß er die entnimmt,
noch von
des Geſetzes


