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Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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4. Kirchenrecht; 5. Paſtoraltheologie.

III. Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt.

Unerläßlich für den evangeliſchen Theologen ſind:

1. Einleitung in das alte und neue Teſtament;

2. Exegeſe über das alte und neue Teſtament;

3. Kirchengeſchichte;

4. Dogmatik;

5. Moral;

6. Homiletik;

7. Katechetik,

8. Kirchenrecht;

9. Pädagogik.

Es iſt nicht unerläßlich nothwendig, daß ein evange liſche Theologie Studirender Vorleſungen über ſämmtliche Bücher des neuen Teſtaments hört, wenn ſchon dieß gut iſt; ebenſo nicht über alle altteſtamentliche Schriften, über welche Vorleſungen gehalten werden. Doch wird eregetiſche Bekanntſchaft mit allen Schriften des neuen Teſtaments und den wichtigſten Buchern des alten Teſtaments verlangt.

Ein fleißiger Studirender kann in jedem Semeſter un bebenklich Vorleſungen im Geſammtbetrage von etwa vier⸗ undzwanzig Stunden die Woche hören, zumal wenn er eine zweckmäßige Aufeinanderfolge Statt finden läßt.