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Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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Prüfungsbehoͤrde zur Verfuͤgung mitgetheit

ſt, wenn kein etwaiger Anſtand obwal eine beſondere Prüfung über diejenige Disciplin deren Vortrag nicht, oder unfleißig gehört wurde, zu beſtehen, ehe die Zulaſſung zur Facul⸗ tätsprüfung geſtattet wird. Ausgenommen von dieſer Beſtimmung ſind die Vorbereitungsvor⸗ träge über Univerſalgeſchichte, reine Mathe⸗ matik, Logik und Pſychologie, oder andere, nach geſetzlicher Vorſchrift, deren Stelle ver⸗ tretende Vorleſungen, in Anſehung welcher es den Studirenden frei gelaſſen iſt, ob ſie ſich die bezüglichen Kenntniſſe durch das Hören der Vorträge, oder ſonſtwie erwerben wollen; in wel⸗ chem letztern Falle der Beſitz dieſer Kenntniſſe durch eine, der Facultätsprüfung vorangehende, Vor⸗ prüfung nachzuweiſen iſt. In Anſehung dieſer Vorprüfung ſteht es jedem Studirenden frei, ſich zu jeder Zeit ſeines academiſchen Studiums zu ſtellen. Er hat ſich deshalb an den Dekan der philoſophiſchen Facultät zu wenden, welcher, oder deſſen geſetzlicher Vertreter, dieſe, zufolge

beſtehender beſondern Vorſchriften abzuhaltende,