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Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disciplin, Honorarienordnung und Vorschriften über die Verwaltung und die Benutzung der Bibliothek an der Landes-Universität Gießen / [Großherzogliches Ministerium des Innen, v. Starck, Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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§. 15.

Am Anfange eines jeden Semeſters hat der Quäſtor der Reviſions⸗ Commiſſion einen ſchriftlichen Rechenſchaftsbericht über ſeine Geſchäfts⸗ thätigkeit nebſt den nöthigen Beilagen vorzulegen.

Die Kommiſſion prüft den Bericht auf Vortrag eines ihrer Mit⸗ glieder und übergibt den Bericht mit ihrem Antrage dem engeren Senate. Dieſer ertheilt die Decharge und macht einmal jährlich über das Ergebniß der Geſchäftsführung dem geſammten Senate Mittheilung.

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Schlußbeſtimmung.

Die§§. 1 7, 8 Satz 1, 912 und 13, Abſ. 1 ſind den Vor⸗ ſchriften über das akademiſche Bürgerrecht und die Handhabung der Disciplin an der Landes⸗Univerſität Gießen beizudrucken.