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Bestimmungen über die Promotionen bei der Großherzoglichen Landes-Universität zu Gießen / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern am 16. August 1902
Entstehung
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10.

Gebührenordnung für die Promotionen bei der philoſophiſchen Fakultät zu Gießen.

Erlaſſen vom Großherzoglichen Miniſterium des Innern am 12. Mai 1902.

Beſtandene Ancktelt oder Nicht Nur

. Abweiſung vor beſtandene mündliche

Bezugsberechtigte volle dermündlichen volle Wiederholungs⸗ Prüifung Prüfung Prüfung prüfung

Rettvr 20,00 7,00 10,00 10,00 Kanztetr... 15,00 5,00 7,50 7,50 Detan. 30,00 10,00 20,00 15,00 Refetett 25,00 25,00 25,00

Examinatoren..... 15,00 15,00 15,00 Fakultätsmitglieder... 160,11 44,85 65,85 98,51 Selretdkr 4,00 2,00 2,00 2,00 Daftor..... 9,75 3,15 4,71 5,85 Univerſitätsdiener... 6,00 1,00 3,50 2,50 Kollegienhausbeſchließer.. 2,00 2,00 2,00

Univerſitätskaſſe.... 6,36 7,00 1,44 4,86 Druckerei für das Diplom. 11,78 11,78 Stempelabgabe für das Diplom 20,00 20,00 Bewerber zurück.... 220,00 168,00

Einzahlung des Bewerbers V 325,00 325,00 325,00 195,00

Wünſcht der Bewerber ein Pergamentdiplom, ſo hat er dies dem Univerſitäts⸗Sekretär rechtzeitig mitzuteilen und an ihn die Koſten für Pergamentdruck und Siegelung mit 15 Mark im voraus zu ent⸗ richten.

Anderungen der Gebührenordnung bedürfen der Begutachtung des Engeren Senats und der Genehmigung des Miniſteriums.

26. 8. 1902. 500.

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