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LN
Vereinigung von Gießener Studentinnen
Satzungen
I. Zweck. § 1. Die Vereinigung von Gießener Studentinnen bezweckt: A. einen Zusammenschluß der Gießener Studentinnen
a) zur Förderung und Wahrung der gemeinsamen Interessen;
b) zur Pflege geistigen Lebens unter Ausschluß aller politischen, religiösen und studentenparteilichen Be- strebungen. 4
B. Erteilung von Auskünften über Studien- und Prüfungs- angelegenheiten, über Wohnungsfragen usw.
An den offiziellen Feierlichkeiten der Universität und der Studentenschaft wird sich die Vereinigung beteiligen, so- weit es die Natur einer Studentinnenvereinigung gestattet.
II. Mitgliedschaft. § 3.
Die Vereinigung setzt sich zusammen aus aktiven und inaktiven ordentlichen Mitgliedern, Altmitgliedern, außer- ordentlichen und Ehrenmitgliedern.
§ 4. Ordentliches Mitglied kann jede in Gießen immatriku- lierte Studentin mit deutscher Staatsangehörigkeit werden.


