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Satzungen / Vereinigung von Gießener Studentinnen
Entstehung
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NvSSNS(295

LN

Vereinigung von Gießener Studentinnen

Satzungen

I. Zweck. § 1. Die Vereinigung von Gießener Studentinnen bezweckt: A. einen Zusammenschluß der Gießener Studentinnen

a) zur Förderung und Wahrung der gemeinsamen Interessen;

b) zur Pflege geistigen Lebens unter Ausschluß aller politischen, religiösen und studentenparteilichen Be- strebungen. 4

B. Erteilung von Auskünften über Studien- und Prüfungs- angelegenheiten, über Wohnungsfragen usw.

An den offiziellen Feierlichkeiten der Universität und der Studentenschaft wird sich die Vereinigung beteiligen, so- weit es die Natur einer Studentinnenvereinigung gestattet.

II. Mitgliedschaft. § 3.

Die Vereinigung setzt sich zusammen aus aktiven und inaktiven ordentlichen Mitgliedern, Altmitgliedern, außer- ordentlichen und Ehrenmitgliedern.

§ 4. Ordentliches Mitglied kann jede in Gießen immatriku- lierte Studentin mit deutscher Staatsangehörigkeit werden.