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2. Der V. D. St. Gießen verpflichtet ſeine Mitglieder auf unbedingte Satis⸗ faktion.
3. Die V. V. D. St. nehmen keine Mitglieder auf, unter deren Vorfahren ſich getaufte oder ungetaufte Juden befinden. Heirat mit einer Tochter jüdiſcher Eltern zieht den Verluſt der Verbandszugehörigkeit nach ſich.
4. Es beſteht vollkommene Freizügigkeit vom 1. Semeſter an. Wer an irgend einer Hochſchule einem V. D. St. beigetreten iſt, gehört an jeder anderen Hochſchule ohne weiteres als vollberechtigtes Mitglied dem
dortigen Bruderverein an.
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Otto indt Ww., Gießen.


