fördern die ſelbſtändige Arbeit des Rechtsſtudenten. Die geringe Anzahl der Teilnehmer gewährleiſtet gerade in Gießen jedem Rechts⸗ ſtudenten die Möglichkeit der Beteiligung an anregender wiſſen⸗ ſchaftlicher Ausſprache. Beſonderer Pflege erfreuen ſich in Gießen einzelne Sondergebiete, wie z. B. die rechtliche Volkskunde, zu deren Studium ein Inſtitut errichtet wird. Das Verſicherungsrecht kann im Seminar für Verſicherungswiſſenſchaft im engſten Fu⸗ ſammenhang mit allen dieſes Gebiet berührenden wirtſchaftswiſſen⸗ ſchaftlichen Fragen ſtudiert werden. Neben der Univerſitätsbibliothek ſtellt das„Juriſtiſche Seminar“ den Rechtsſtudenten die für das Studium erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung. Das Seminar wurde im vergangenen Sommer erneut vergrößert und bietet nun⸗ mehr in drei großen KRäumen ruhige Arbeitsplätze. Die Hand⸗ bibliothek des Seminars enthält nicht nur Sammelwerke, Lehr⸗ bücher, Entſcheidungsſammlungen und Kommentare, ſondern auch zahlreiche Einzelſchriften und eine größere Diſſertationsſammlung. Die Gebiete, auf denen ſich die Rechtserneuerung beſonders aus⸗ wirkt, wie Arbeits⸗ und Bauernrecht, werden beſonders gepflegt. So findet der Rechtsſtudent in Gießen auch ausreichend Schrift⸗ tum zur Anfertigung der Examensarbeiten.
Das Referendarexamen wird vor dem Juſtizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Darmſtadt abgelegt. Es kann dort nicht nur von allen denjenigen Studierenden abgelegt werden, die in Heſſen ihren Wohnſitz haben, ſondern von allen, die in Gießen ein Semeſter ſtudiert haben. Anderſeits hindert das Studium in Gießen keinen Rechtsſtudenten, das Referendarexamen ſpäter an demjenigen Ober⸗ landesgericht abzulegen, in deſſen Bezirk er ſeinen Wohnſitz hat. Fur Ablegung des Referendarexamens iſt ein Studium von ſechs Semeſtern erforderlich. Doch wird den Studierenden in den Richt⸗ linien der Reichsjuſtizminiſteriums empfohlen, ſieben oder acht Se⸗ meſter zu ſtudieren, um den ganzen umfangreichen Stoff wirklich zu durchdringen. Während des Studiums ſoll der Rechtsſtudent (in den Univerſitätsferien) ſechs bis acht Wochen bei einem Amts⸗ gericht beſchäftigt werden, damit er einen Einblick in die Praxis erhält. Wer in Gießen ſtudiert, kann dieſe praktiſche Zeit an dem Gießener Amtsgericht verbringen. Die Einführung in die Praxis an einem mittelgroßen, wie dem Gießener Amtsgericht, iſt beſonders lehrreich.
Die Fulaſſung zum Doktorexamen ſetzt das Beſtehen der Keferen⸗ darexamens voraus. Ferner iſt ein Studium von insgeſamt acht Se⸗ meſtern erforderlich, wovon zwei Semeſter in Gießen zurückgelegt
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