rikaniſchen Erdteil auszudehnen, als Gefahr für die Sicherheit der Vereinigten Staaten betrachtet werde, und daß irgendwelche Schritte, die von den Vereinigten Staaten anerkannten Republiken in Ab⸗ hängigkeit von europäiſchen Staaten zu bringen, als unfreundliche Handlung gegen die Vereinigten Staaten beurteilt werden müßten. Wie um den europäiſchen Staaten eine Gegenleiſtung zu bieten, er⸗ klärte die Botſchaft, daß eine Einmiſchung in rein europäiſche An⸗ gelegenheiten der amerikaniſchen Politik nicht entſpreche.
Man hat vielfach in dieſer ſogen. Monroedoktrin eine„beſon⸗ ders kräftige Betonung des Nichtinterventionsprinzips“ gefunden:). Zu Anrecht. Zunächſt einmal bedeutete die Sperrung eines ganzen Kontinents für die Koloniſationstätigkeit der europäiſchen Mächte ſelbſt nichts anderes als eine Intervention, zwar nicht in die innere, aber doch in die äußere Politik dritter Staaten. Dies kam z. B. deutlich darin zum Ausdruck, daß die Vereinigten Staaten jeweils Einſpruch erhoben, wenn ein europäiſcher Staat ſeine amerikaniſchen Kolonien an eine andere europäiſche Macht abzutreten ſich anſchickte.“) Sodann muß hervorgehoben werden, daß die Vereinigten Staaten in der Monroedoktrin nur die Enthaltung von Einmiſchung in euro⸗ päiſche Angelegenheiten ausſprachen, für amerikaniſche Fragen dagegen das Nichtinterventionsprinzip nicht anerkannt haben; ſie haben denn auch im Laufe des 19. Jahrhunderts öfter ſich in die auswärtige Politik und innere Angelegenheiten amerikaniſcher Staaten eingemiſcht — man denke nur an Mexiko—, und ſich bei manchen, wie Cuba und Panama, das Interventionsrecht ausdrücklich vorbehalten. End⸗ lich darf nicht verkannt werden, daß die Monroedoktrin zugleich einen Akt zur Verteidigung republikaniſch⸗demokratiſcher Einrichtungen dar⸗ ſtellt: die Doktrin wurde erlaſſen zum Schutz ſowohl der Vereinigten Staaten ſelbſt wie auch der eben ſich bildenden ſüd- und mittelame⸗ rikaniſchen Republiken gegen die von der heiligen Allianz drohende
Rückführung der Kolonien unter das Joch monarchiſch⸗abſolutiſtiſcher
Staaten. Die Monroedoktrin bedeutet alſo nicht nur die Aufſtellung eines Prinzips der auswärtigen Politik, ſondern zugleich das Be⸗ kenntnis, Grundſätze der inneren Politik zur Richtſchnur für die aus⸗
¹) z. B. Liſzt, Das Völkerrecht, 10. Aufl. 1915, S. 69.
²) Herbert Kraus, Die Monroedoktrin in ihren Beziehungen zur ameri⸗ kaniſchen Diplomatie und zum Völkerrecht. Berlin 1913, S. 131 f., Botſchaft des Präſidenten Grant von 1869:„Dieſe Dependenzen können nicht länger von einer europäiſchen Macht an eine andre übertragen werden.“
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