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Promemoria in Sachen des Altersstreites zwischen Teutonia zu Giessen einerseits und Hassia und Starkenburgia andererseits / der C. C. der Teutonia
Entstehung
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wieder ein Corps die Starkenburgia mit rot-weiss- gold, die aber mit der früheren Starkenburgia von 1833/34 in keinem Zusammenhang stand.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass unser Corps Teutonia aus der 1838 gegründeten Starkenburgia, was auch jenes Schrift- stück nicht abstreiten kann, hervorgegangen ist), wir also mit ebensoviel Recht dessen Zusammenhang geltend machen könnten. Es ist uns auch von seiten Hassias, als die Zurückdatierung be- gann, nahegelegt worden, uns auch zurückzudatieren. Wir haben aber nicht, wie Starkenburgia, diesem Lockruf Folge geleistet. indem wir die Grundlagen für vollständig ungenügend halten, wie bei uns, so auch bei den beiden andern Corps. Die noch erhaltene und in unserm Besitz befindliche Constitution einer im Sommer 1834 bestehenden Palatia mit unseren Farben grün-rot-gold stimmt. mit unserer heutigen Constitution noch fast wörtlich überein, so- dass wir einen gewissen Zusammenhang konstatieren könnten. Aber wohin sollte das führen, wenn in dieser Weise immer neue Zusammenhänge solcher Art aufgesucht würden man würde zum Jahre 1764 kommen, als dem Gründungsjahr eines hiesigen Corps, wie ein alter Herr von uns festgestellt hat; denn nach demselben hat damals schon eine Hassia bestanden. Doch wozu eine Widerlegung ausarbeiten, wo es nichts zu widerlegen giebt! Wir betonen: bei Starkenburgia fehlt auch der ge- ringste Moment eines Beweises, der die Berechti- gung zur Zurückdatierung in sichtrüge. 50 Jahre lang und das ist ein starker Beweis für uns hat der jetzt bestehende Zustand gedauert, ohne dass je irgend jemand daran gedacht hat, denselben umzustossen. Sollte daran, was jugendliche Köpfe innerhalb dreier Monate sich zusammen ersonnen, was jeder historischen Grundlage entbehrt und die Anforderungen. der Kösener Statuten für eine solche Neuerung in keinem Punkt erfüllt, etwas ändern können?

Wir hnaben die Bitbe an einen n. K. S. C. V. Zul richten, durech einstimmiges Votum uns wlieder zu unserm alten seit 50 Jahren bestehenden

*) cf. unsere Corps-Chronik p. 43 f.