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ewoner Onlveriitar Imd leider noch in völliges Dunkel gehüllt. Die frühefte Nachricht liefert eine Aufzeichnung des Rektors des Jahres 1753 über eine Unterfuchung, die gegen Mitglieder des damals an der Univerfität beltehenden „Hefſenordens“ angeſtellt wurde. Die Unterſuchung hat eine Auflöſung der Verbindung nicht zu erreichen vermocht. Vierzehn Jahre ſpäter, im Mär⸗z 1767, wurde abermals gegen Mitglieder des veflilen nen Ordens verhande It, neben dem gleichzeitig noch die Landsmannſchaft der Moſellaner und eine Loge des älteren Harmoniſtenordens beſtanden zu haben fcheint Auch die landgräfliche Regierung war inzwiſchen durch Senatsberichte auf die,„fich neuerlich hervorgethanen Factionen oder ſogenannten Orden“ aufmerkſam gemacht worden, die nun durch gedrucktes Patent vom 22. Auguft 1766 bei Strafe der Relegation der Mitglieder feierlich „Cassirt und abolirt“ werden ¹). Auch dieſe Maßregeln kruchteten nicht, vielmehr ſtand gerade im nächſtfolgenden Jahrzehnt das Gießener Verbindungsleben in beſonderer Blüte. Um 1776 finden wir, nachdem die Moſellaner oder EMlCAſCn Larndlamenehe ll rn 12 PTLITIITTTITTINTITITLITITTTTTTLTNNNNNNNNWMH 1 2 3 4 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14
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einer Umarbeitung unterwarf, die angeblich eine Hauptquelle für des Martialis Schluck„Dissertatio“ über den Burfchenkomment vom Jahre 1778 geworden ilt.


