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Resolution : an Se. Exzellenz den Herrn Kriegsminister / Die Gießener Studentenschaft J. U. Die Giesener Burschenschaft
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Reſolution.

An Se. Lkzellenz den Herrn Kriegsminiſter

richtet die ſatisfaktiongebende Studentenſchaft der Univerſität Gießen das ergebenſte Erſuchen, bei

Streitigkeiten zwiſchen Offizieren und Studenten mehr als bisher für eine paritätiſche Zuſammen ſetzung der Ehrengerichts⸗Organiſationen Sorge zu tragen und grundſätzlich bei Austragung von Ehrenhändeln dem Säbel als der ritterlichen Waffe vor der Piſtole den Vorrang verſchaffen zu helfen. Wir bitten als Grundſatz anzuerkennen, daß auch bei Streitigkeiten zwiſchen Offizieren und Studenten zur Piſtole nur gegriffen werden ſoll: 1. im Falle ſchwerſter Familienbeleidigung, 2. im Falle körperlicher Unfähigkeit eines Theils die blanke Waffe zu führen, 3. im Falle, daß ein Kontrahent mit einer anſteckenden durch das Blut übertragbaren Krankheit behaftet iſt.

Die Studentenſchaft wird bei ihrem Vorſchlage von dem Gedanken getragen, daß es bei den gleichen Anſchauungen der Offiziere und ſatisfaktiongebenden Studenten in Ehrenangelegenheiten nicht ſchwer ſein müßte, über die jetzt beſtehenden Meinungsverſchiedenheiten hinweg zu einer beide Theile befriedigenden Löſung der Duellfrage zu gelangen. Die Studentenſchaft iſt weiter der Anſicht, daß das Leben der Offiziere und Studenten dem Vaterlande gehört und daß es nicht wegen kleinlicher Zwiſtigkeiten auf das Spiel geſetzt werden darf. Eine ausführliche Begründung unſeres Erſuchens finden Ew. Exzellenz in dem anliegenden Bericht.

Die Gießener Studentenſchaft J. A. Die Gießener Burſchenſchaft