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thum von weſentlich beſſerndem Einfluß zu ſein. Die Loyalität des deutſchen Volkes, der deutſchen Studenten gegen unſeren Kaiſer und die verbündeten Fürſten wird ſich bei paſſenden Gelegenheiten erfreulich äußern, aber keine Partei, keine Corps⸗ oder andere Verbindung hat die ſelbſt⸗ verſtändliche Treue für Kaiſer und Reich in Pacht.
ad vocem:„Trinken“. Ueberlaſſe man der Heilsarmee, den Temperenzlern, Muckern und Stöckern: dem Bruder Studio ſeine Schoppen verkümmern zu wollen. Die gehören vor wie nach zu ihm. Aber— Hand aufs Herz— wird da nicht des Guten viel zu viel gethan, nicht zur unrechten Zeit, nicht zu oft und zu lang beim Schoppen reſp. der Flaſche geſeſſen? Der ominöſe„ofſizielle, regelmäßige Früh⸗ ſchoppen“— den die alten Herren nicht kannten— iſt ebenſo vom Uebel, wie täglich(von 8—41 Uhr) Kneipe(früherhin genügend zwei mal in der Woche). Die Luſt und das Vermögen nach den Frühſchoppen Nachmittags reſp. Morgens zu arbeiten, wird doch zweifellos beeinträchtigt. Colleg hören und arbeiten ſoll und muß der Student, damit er ſpäter etwas tüchtiges leiſten kann. Die häufigen Klagen von Profeſſoren, von Staats⸗Examinatoren, von Gerichts⸗Prä⸗ ſidenten ꝛc. über mangelhafte Leiſtungen ſind bekannt und haben volle Berechtigung und dem In- und Ausland mußte es geradezu als eine Ungeheuerlichkeit erſcheinen, im Reichstage vom Miniſtertiſche aus be⸗ treffende, freilich höchſt mißlungene, Vertheidigungen zu hören. Fertigt ein Juriſt demnächſt ſchlechte Verträge, Urtheile, deckt der grüne Raſen allzu reichlich die Werke des jungen Mediziners, erfüllen die übrigen Disciplinen ihre Obliegenheiten nicht wie es ſein ſollte, hat hierzu nicht in vielen Fällen die Zeit, die in den beſten Arbeitsſtunden des Vormittags mit nachfolgender Unluſt zur Arbeit, verfrühſchöppelt wurde, reichlichen Antheil? reſp.: muß dann nicht, wenn auch Ausnahmen noch ſo gute Examina gemacht haben, öfters die Studienzeit auf Koſten der Eltern verlängert werden? Deshalb— wenn auch kein pedantiſches Verbot—: weg mit dem ſchädlichen Zwang zum regelmäßigen Früh⸗ ſchoppen; keine regelmäßige Gewohnheit und auch kein Zwang für tägliche Kneipe, welcher ohnehin die Freude an einer gemüthlichen Kneipe beeinträchtigt.
Die Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Corps iſt gegen den früheren ſehr zahlreichen Corpsbeſtand beträchtlich zurückgegangen. Ein nur relativ wenige(10— 15) Mitglieder in Allem umfaſſendes Corps lebt gewißermaßen von Hand zu Mund und in der oft durch Zufällig— keiten bedingten Gefahr der Auflöſung Mangels Mitglieder. So genanntes „Suspendiren“ des Corps Mangels Mitglieder iſt Auflöſung des


