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Akademische Erinnerungen, kulturgeschichtliche Beiträge und Erörterungen / von Dr. jur. Ernst Klein
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werthe Thatſache, daß auf Antrag des Disciplinar⸗Gerichts Unterſuchungen wegen Verbindung niedergeſchlagen wurden, z. B. wurde 1832 der Anzeige über das Beſtehen einer burſchenſchaftlichen Verbindungkeine Folge gegeben, ferner am 19. Mai 1835 ein Tumult beſtraft, die gleich zeitige Unterſuchungwegen Verbindung(Alb. Oſterfeld, G. von Zangen, stud. Frank v. Ulfa, Georg Thurn c.) niedergeſchlagen. Die beſonderen Gründe für dieſe exceptionellen Einſtellungen waren leider nicht zu ermitteln. Gegen die Verbindungen auf Gymnaſien war eben falls möglichſt eingeſchritten worden; bemerkenswerth iſt in dieſer Beziehung ein Reſcript des Kanzlers Dr. Arens vom 13. Juni 1824 über Gym naſial⸗Verbindungen in Gießen, Darmſtadt und Mainz und über Er mittelungen: wer in Gießen bei den Germanen geweſen und wer die Farben der Haſſia getragen.(Anfangs der dreißiger Jahre in Gießen auf dem Gymnaſium: eine Haſſia grün⸗ſchwarz⸗roth, eine Starkenburgia hellgrün⸗weiß⸗roth ꝛc.; Sommer 1839: eine Teutonia dunkelgrün⸗roth ſilber; Anfangs der vierziger Jahre eine Haſſia hellgrün⸗weiß⸗roth und eine Frankonia dunkelgrün⸗weiß⸗orange.) Im Jahre 1835 hatte Conſtantin Reitz aus Dieburg(ſpäter Kanzler des k. k. öſterr. General⸗Conſulats in Chartum in Afrika, welcher am 1. Juni 1850 in Bingen an unſerm Stiftungsfeſt⸗Commers Theil genommen) eine Haſſia gegründet, welche verboten und aufgelöſt wurde. Ein Geſuch von 34 Petenten um Ge⸗ ſtattung(darunter Herm. Stockhauſen, Ad. Dörr, Ph. Kleeberger, A. Knoth, G. Bonhard, C. Haberkorn, H. v. Riffel) wurde mit Verfügung vom 17. Mai 1835 abgeſchlagen mit der gleichzeitigen Anordnungzur Ueberwachung der Petenten,weil ſie eine beſondere Vorliebe für dergleichen Verbindungen bethätigt. 1835 erfolgte auch das Urtheil wegen der am 3. Mai 1833 ſtattgehabten, bekannten Körperver letzung mit tödtlichem Erfolg des Wirths Joh. Muth(geſt. 11. Mai 1833) auf dem Weſtphäliſchen Hof bei Gießen: Abſolvirung von der Inſtanz und wegen Gewaltthätigkeit drei Monate Correktionshaus.(Ph. Siebert, alter Heſſe; A. Metternich, Rhenane; Ed. Klipſtein, alter Heſſe; Guſt. Prinz, desgl.; Ferd. Menges, desgl.; Fr. Simon, Rhenane; Dietr. Kratz, alter Heſſe; Martin Hofmann, alter Heſſe; Jak. Hungari, Wilh. Horn, Rhenanen.)

Im Februar 1836 waren wieder zwei Verbindungen, eine Rhenania und eine Haſſia, neu geſtiftet worden. Eine Verfügung vom 27. Juni 1836 erließ an das Disciplinar Gericht in Gießen die Weiſung:ſofort alle Studirenden zur Ablegung der Vereinszeichen aufzufordern und bei der ſchwebenden Unterſuchung darauf Rückſicht zu nehmen, ob dieſer Auf forderung gegenüber der ſchuldige Gehorſam verweigert worden iſt.