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Die ältesten Privilegien und Statuten der Ludoviciana / von Dr. H. Wasserschleben, Prof. der Rechte und Kanzler der Landesuniversität
Entstehung
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nescio quo pignoris titulo et retentionis jure surreptum esse, cujus repetitionem aut si mavis renovationem duodecim abhinc annis post festum seculare Academicum a Sacra Caesarea Maje- state quidem humillime petiimus, sed nondum obtinuimus.

Da in den Universitätsakten weder das Original noch eine Abschrift jenes Privilegiums vorhanden war, wandte ich mich nach Wien, um von dort eine Abschrift desselben zu erhalten. Die durch gütige Vermittlung meines ver- ehrten dortigen Kollegen, Herrn Hofraths und Professors Dr. Siegel in den Wiener Archiven angestellten Nachforschungen waren völlig erfolglos, indem daselbst keinerlei Anhalt für eine jemals der Giessener Juristenfakultät ertheilte Komitive aufgefunden wurde. Dagegen gewährte das Grossh. Haus- und Staatsarchiv zu Darmstadt ausreichende Aufklärung. In demselben befindet sich ein HeftDie Juristen Facultät zu Giessen und von Keys. Reichshoffcantzley annoch praeten- dirte vnausgelöste Palatinat betreff. Aus demselben, dessen Benutzung ich der Grossh. Archivdirektion verdanke, geht hervor, dass die vom Landgrafen Georg zu Hessen erbetene Ausdehnung der vom Kaiser Ferdinand II. i. J. 1630 der Juristenfakultät zu Marburg ertheilten Komitive auf die Juristenfakultät zu Giessen von Kaiser Ferdinand III. unter d. 10. Octob. 1650 erfolgt, das vollzogene Do- kument aber durch Zahlung der betreffenden Taxen und Gebühren nie ausgelöst worden ist. Unter dem 20/30 Mai 1675 wurde von dem Landgräfl. Agenten in Wien eine Kopie des Privilegiums nach Darmstadt eingesandt, umsich darinnen zu ersehen und des auslösens halber zu entschliessen; pro taxa werden 100 Ducaten gefordert.

Im J. 1705 wurde die Angelegenheit, wie aus den alten Universitätsakten hervorgeht, wiederum in Wien angeregt durch Vermittlung des Reichskammerge- richts-Präsidenten Grafen Friedrich Ernst zu Solms-Laubach, aber auch hier in soweit ohne Erfolg, als eine Auslösung weder einer neuen Ausfertigung, noch einer vidimirten Kopie nicht stattgefunden hat. Die für die hiesige Juristen- fakultät i. J. 1650 in Wien ausgestellte Komitive ist wegen nicht erfolgter Aus- lösung offenbar später kassirt worden, wesshalb in den dortigen Archiven kein Konzept derselben vorhanden ist. Das bereits in einem in den archivalischen Akten befindlichen Schreiben der Giessener Juristenfacultät v. J. 1675 erwähnte Gerücht,