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§. 3. Allmonatlich findet ein allgemeiner, wiſſenſchaft⸗ licher Convent ſtatt, in welchem die Protokolle der einzelnen Abtheilungen verleſen werden, und wiſſenſchaftliche Gegen⸗ ſtände allgemeinern Intreſſes zur Sprache kommen.
§. 4. Die von den einzelnen Abtheilungen angeſchaff⸗ ten Bücher, Broſchuren, Zeitſchriften ꝛc. gehen in die Ge⸗
ſammtbibliothek der Verbindung über.
Art. 4. Die politiſche Ausbildung betreffend halten wir:
a) Zeitſchriften und Journale,
h) allwöchentlich einen politiſchen Convent zur gegenſeiti⸗ gen Aufklärung und Belehrung, ſowie zur Rekapitu⸗ lation aller jüngſtvergangener Ereigniſſe in freien Vorträgen,.
18 c) pflegen wir außerdem mit Progreß. Verbindungen an⸗
derer Hochſchulen Correſpondenzen.
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Art. 5.
Die oberſte Leitung der Verbindung übernimmt der Präſident, dem ein Sekretär, ein Kneip⸗ und Fechtwart zur
Seite ſtehen.
Art. 6. Die Aufnahme iſt bei den Angemeldeten durch die reg⸗
Theilnahme an den betreffenden Conventen, der Kneipe und
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