Bezirkseinteilung ꝛc.— Allg. Verein f. Armen⸗ u. Krankenpflege— Reinhalt. der Straßen ꝛc. 291
VI. Bezirk. Nordend. Bezirksvorsteher: ů Christian Büttner, Reallehrer i. P. Stellvertreter: Dr. phil Karl Ebel, Kustos an der Uni⸗ versitäts⸗Bibliothek. Armenpfleger: Dr. Christian Bartholomä, Universitäts⸗ Professor Balthasar Bierau, Glasermeister Heinrich Bommersheim, Straßenmeister Jakob Horn, Bäckermeister
Hermann Pröschold, Schlossermeister Ludwig Köhlinger, Schlossermeister Christian Schönhals, Schuhmachermeister Jakob Schreiner, Schneidermeister Ludwig Werner, Lokomotivführer i. P. Heinrich Zieprecht, Lehrer. Bezeichnung der Straßen: Asterweg, Auf der Bach, Burggraben, Ederstraße, Kirchenplatz, Marktplatz, Nord⸗-Anlage,
Weserstraße, straße, Zozelsgasse.
Der Allgemeine verein für Armen⸗ und Urankenpflege
hat den Zweck:
I. In der Armenpflege der öffentlichen Armenpflege ergänzend zur Seite zu treten,
und stellt sich in dieser Richtung vornehmlich
die dreifache Aufgabe:
1. der Verarmung vorzubeugen, aus der Verarmung heraus zu eigner
Erwerbung des Unterhalts und zur bür⸗
gerlichen Selbständigkeit zurückzuführen,
3. dem Hausbettel entgegenzutreten.
II. In der Krankenpflege für persönliche Pflegekräfte, für Stärkungs⸗ und Erquickungs⸗ mittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.
Diesen Zweck sucht der Verein zu erreichen:
I. in reichung von Unterstützung, durch Vermittlung
von Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen
und Anstalten.
Er unterhält zu dem Zweche in seinem ö
Schwesternhaus:
1. eine Säuglingskrippe(Pflegegeld
täglich 15 Pfg.) kauft er alte würdig ein und vermietet sie gegen
der Armenpflege durch Verab⸗
Hänser, richtet sie menschen⸗
wöchentliche Mietzahlung(Mietspatro⸗
na 3. hã
t) und öC lt er Winters Flickabende ab, in
denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.
Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabteilung mit zwei Bezirks⸗ vorstehern und zahlreichen Helfern und Helfe⸗ rinnen aus.
II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhaus stationierten Diako⸗ nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu⸗ bringen), sowie die Kankenabteilung im neuen Schwesternhause(I. Klasse 6 Mk., II. Klasse 3.50 Mk., III. Klasse 2 Mk.).
Im Schwesternhaus weiter:
1. Hospiz für reisende
(Tagespension 3.50 Mh.).
2. Heim für alleinstehende ältere
Damen(Jahrespens. v. 800 Mk. an). 3. Herberge für stellenlose Dienst⸗
mädchen(Tagespension ohne Arbeits⸗
leistung 1 Mk., mit solcher 50 Pfg.).
Mitgliederbeitrag mindestens 2 Mk. jährlich, doch ist, da der Verein die Tätigkeit einer ganzen Reihe von Vereinen in sich zu⸗ sammenfaßt, ein den Einkommensverhältnissen entsprechender meist wesentlich höherer Bei⸗ trag üblich.
Damen
einhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze.
§ 1. Die Verunreinigung der Straßen und Plätze überhaupt und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugtiere ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straßen oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit
unterliegen auch die hiesigen Wirte, vor deren irtschaften die Straße oder der Platz durch
Fuhrwerke oder Zugtiere der bei ihnen ein⸗ kehrenden Fuhrleute verunreinigt wird.
3. Bei anhaltend heißer und trockener Witterung sind auf Auffordern der Polizei⸗
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behörde Bankette und Straßen täglich zwei⸗ mal, morgens zwischen 6 und 8 Uhr und mittags 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.
§ 5. Zur Winterszeit gelten noch weiter
folgende Bestimmungen.
a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücken an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und
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