Mitglisder a) ständige:
1) der Kanzler,
2) der Syndicus,
3) der Universitätsrichter;
b) wechselnde:
4) von jeder der 5 Facultäten ein Mit⸗ glied. In jedem Jahre tritt ein Facul⸗ tätsmitglied aus und der nachfolgende
rofessor in der Facultät tritt ein Gegen⸗ wärtige Mitglieder aus den Facultäten sind:
Dr. M. Löhnis.
Dr. K. A. Credner.
Dr. J. A. v. Grolman.
Dr. J. B. Wilbrand. Dr. Herm. Umpfenbach.
IX. Academische Biblio⸗ theks⸗-Commission. (Das Directorium derselben führt der Kanzler und in dessen Verbinderung der Syndicus.) 1) Ständige Mitglieder: der zeitige Rector, der Kanzler und in dessen Verhinderung der Syndicus, und der
erste Bibliothekar. 2. Unständige Mitglieder; aus den beiden thedlogischen Facultäten, aus der juristischen und aus der medieinischen Facultät je 1 Mitglied, und aus der phi⸗ kosophischen Facultät 2 Mitglieder; welche


