Jahrgang 
1929
Seite
VIII
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Im Anschluß an zahlreiche Bekanntmachungen im Gießener Anzeiger waren Probedruckbogen des Adreßbuchs jeweils wenigstens 3 Tage zur Einsichtnahme und Berichtigung etwaiger Irrtümer öffentlich ausgelegt

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