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Im Anschluß an zahlreiche Bekanntmachungen im Gießener Anzeiger waren Probedruckbogen des Adreßbuchs jeweils drei bis fünf Tage zur Einsichtnahme und Berichtigung etwaiger Irrtümer öffentlich ausgelegt
Alle Rechte vorbehalten Nachdruck verboten
Der Verlag kann im Hinblick auf die Schwierigkeiten in der Beschaffung
der notwendigen Anterlagen und infolge der beschleunigten Herstellung
des Adreßbuches keine unbedingte Gewähr für die Richtigkeit der Einträge übernehmen und lehnt deshalb jede Verantwortung ab für persönliche oder geschäftliche Nachteile infolge unrichtiger Wiedergaben


