Jahrgang 
1913
Seite
334
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334 Stiftungen und Stipendien

Medizin und der Naturwissenschaften, die seit mindestens zwei Semestern an der Landesuniversität immatrikuliert sind und sich durch Zeugnisse über Fleiß und Tüchtig⸗ keit ausweisen können. Jährliche Höhe des Stipendiums 350 Mk.

der äußeren und der inneren Mission be— stimmt. Jubiläumsstiftung für Studierende der Medizin und der Naturwissenschaften. Das Stipendium wird für ein Jahr ver— geben. Zur Bewerbung berechtigt sind abwechselnd reichsdeutsche Studierende der

Verzeichnis der a. d. Universität Gießen bestehenden Stiftungen.

Neubauersche Stiftung. Das Stiftungs⸗ Gatte bezw. Vater zur Zeit seines Todes

kapital beträgt zurzeit 7417,14 Mk. den Zinsen können Witwen von ordentlichen und außerordentlichen Professoren Universität Gießen, mit Ausschluß jedoch

Aus

der

solcher, welche hinreichendes eigenes Ver⸗

mögen zu standesgemäßem Unterhalt be— sitzen, eine jährliche Rente beziehen. Die

Bewerbungen um eine Rente sind an die

Großh. Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird jeweils bekannt

gegeben. von Glöcknersche Familienstiftung. Das Stiftungskapital beträgt zurzeit

11 000 Mk. Die Zinsen sollen an„dürftige Witwen, studierende Jünglinge oder Waisen und sich verheiratende Töchter nach be— scheinigter Verwandtschaft des Mooser— Riegelmännischen Stammes, Dürftigkeit und guter Aufführung“ verabfolgt werden. Die Vergebung der Zinsen erfolgt durch die Landes-Universität; Gesuche um Unter— stützung sind jeweils vor dem 15. Dezember an diese zu richten.

Karl August Credner⸗Stiftung. Das Kapital beträgt 10 000 Mk. Die Zinsen sind zur Unterstützung bedürftiger Witwen und un— verheirateter Töchter von verstorbenen Professoren und Privatdozenten der Landes— Universität bestimmt. Anspruch auf Be— rüchsichtigung haben demnach alle Witwen und hinterlassenen ehelichen, nicht im Haus— halte der Mutter lebenden Töchter, deren

rund

Heinz Credner-Stiftung.

ordentlicher od. außerordentlicher Professor od. Privatdozent an der Landes-Universität war, und deren Vermögensverhältnisse sie als einer Unterstützung bedürftig erscheinen lassen. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob der Gatte bezw. Vater bis zu seinem Tode im altiven Dienste stand oder bereits in den Ruhestand getreten war. Die Gesuche um eine Rente sind an den Engeren Senat der Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.

Das Kapital be⸗ trägt 30 000 Mk. Diese Stiftung soll dem gleichen Zwecke dienen wie die„Karl August Credner-Stiftung“. Die Auszahlung der Rente erfolgte zum ersten Male am 20. Februar 1907. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.

Landständische Jubiläumsstiftung. Kapital

30000 Mk. Die Zinsen dieses Kapitals sollen dem Gesamtsenat der Ludoviciana alljährlich zur freien Verfügung stehen.

Witwen⸗ und Waisenfonds der Universität

Gießen. Der Witwen- und Waisenfonds hat den Zwech, Zuwendungen an die Witwen und Waisen der ordentlichen Professoren, außerordentlichen Professoren und Privat— dozenten der Landesuniversität zu ge— währen, ohne ihnen Rechtsansprüche ein— zuräumen.