Noulfahr. und Genscunägertarf
Rollfuhr⸗ und Gepäckträgertarif.
Rollfuhrtarif.
Bahnamtlicher Rollfuhrunternehmer: Adolf Lyncker, Erlengasse 71(Stadtbureau 2564, Bahnbureau S 314)
Auf Benachrichtigung werden die Eil⸗ und Frachtstückgüter aus den Behausungen und Geschäftslokalen der Versender im Ortsbezirke der Stadt Gießen mit Ausnahme der Stadt⸗ teile Hardt, Wellersburg, Wiesecker Weg und Philosophenwald gegen die nachstehen— den Gebühren abgeholt:
1. Rollgebühren:
a) Von Eilstückgut im inneren Stadt⸗
bezirk für je 50 kg 30 Pfg., mind. ö im äußeren Stadtbezirk für je 50 kg 40 Pfg., mind. 40 Pfg.
b) Von Frachtstückgut
im inneren Stadtbezirk für je 50 ke 15 Pfg., mind. 15 Pfg.
im äußeren Stadtbezirk für je 50 kg 20 Pfg., mind. 20 Pfg.
c) Zuschlag zu den Sätzen unter a und b für sperrige Güter und für solche Güter, die von der Eisenbahn diesen gleichgestellt werden für je 50 kg 10 Pfg., mind. 10 Pfg.
Unter diesen Sätzen ist das Auf⸗ und Abladen der Güter bei ihrer Annahme und Ablieferung mit in⸗ begriffen. Das Abholen aus dem Hausflur und das Abtragen bis in diesen ist ohne Anspruch auf besondere Vergütung zu bewirken.
2. Abtragegebühren:
Für das Verbringen zugerollter Güter
nach und die Abholung anzurollender
Güter ans anderen als im Erdgeschoß
belegenen Räumen, soweit die einzelnen
Stücke durch einen Mann getragen
werden können, für je 50 fg: für Keller 10 Pfg., mind. 10 Pfg. für höhere Stockwerke als das Erd⸗ geschoß 15 Pfg., mind. 15 Pfg.
Als innerer Stadtbezirk gelten die von
den folgenden Straßen: Klinikstraße, Frank⸗
345⁵
anmeldekarten erfolgen, welche unentgeltlich abgegeben werden und unfrankiert in die Postbriefkasten eingeworfen werden können.
Dieselben Fristen gelten für die Zuführung der angekommenen Güter. Sonn- und Fest⸗ tage sowie Nachtstunden rechnen in diesen Fristen nicht mit.
Tarif für die Dienstleistungen der Gepäckträger.
1. Für die Beförderung des Gepäcks aus den Wohnungen der Reisenden nach dem Bahnhofe und umgekehrt:
a. für 1 Gepäckstüch Aue. 25 Pi.
b.„2bis einschl.5 Gepäckstücke 50„
e.„ jedes weitere Gepächstück 10„
2. Für das Verbringen des Gepäcks von den Fuhrwerken nach den Bahnsteigen, den Eisenbahnwagen oder nach der Gepäck⸗ abfertigungsstelle(einschl. Zustellung des Ge⸗ päckscheines) oder umgekehrt von den Bahn⸗ steigen, aus den Eisenbahnwagen oder von der Gepäckausgabestelle nach den Fuhrwerken:
a. für Lasten bis 25 kg einschließlich:
für 1 Gepäckstück 10 Pfg.
„Abis einschl.5 Gepächstücke 20„ „jedes weitere Gepäckstück 10„ b. für Lasten über 25 ke: für eine Last bis zu 30 kg. 20„ für eine Last über 30— 100 kg 30„ für jede weiteren angefangenen 50 kg 10„
3. Für die Weiterabfertigung von Reise⸗ gepäck, wenn dabei eine Hilfeleistung außer⸗
halb der Gepäckräume in Anspruch ge—
furter Straße einschließlich der Kliniken,
Wilhelmstraße, Ludwigstraße, Ludwigsplatz, Gartenstraße, Ost⸗Anlage, Nord-Anlage und der linken Lahnseite begrenzten Stadtteile; die genannten Straßen selbst zählen noch zum inneren Stadtbezirk.
Als äußeres Stadtgebiet gelten alle übrigen Straßen. Eilgut wird innerhalb 3 Stunden, Frachtgut innerhalb 6 Stunden nach Ueber⸗ gabe der Benachrichtigung an den Rollfuhr⸗ unternehmer abgeholt. Die Benachrichtigung kann mündlich, telephonisch oder schriftlich, in letzterer Beziehung auch mit besonderen Güter⸗
nommen wird: für den Gepächschein 10 Pfg. 4. Für die Besorgung des Handgepäcks aus einem Zuge in den Wartesaal oder aus letzterem in den Zug: für 1 bis 5 Gepäckstücke 10 Pfg. für jedes weitere Stück. 50„ 5. Für die Beförderung von Reisegepäck von einem Zuge zum anderen zwecks Nach⸗ behandlung auf der Bestimmungsstation, wenn wegen Kürze der Zeit eine Weiter⸗ abfertigung nicht möglich ist: a. für eine Last bis zu 10 kg. 10 Pfg. b. für eine Last über 10-30 kg 20 Pfg. 6. für eine Last über 30— 100 kg 30„ Bei Lasten von über 100 ke werden zu den Sätzen unter 3., für jede weiteren auch nur angefangenen 50 kg 20 Pfg. zugeschlagen. Keine Gebühr darf erhoben werden: Für das Heraushelfen der Reisenden aus den Fuhrwerken und das Herausnehmen des Gepäcks, sowie für das Herüberlangen des ankommenden Gepäcks über die Schranke der Ausgabestelle.


