Jahrgang 
1911
Seite
333
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Benutzung der öffentlichen Brunnen ꝛc. Gießener Volksbad

Tröge und Rinnen, desgleichen das Aus spülen, Ab⸗ und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Ge müse ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zwech.

Gießener

Haus- und Bade-Ordnung.

Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai

bis 31. August von morgens 6 bis abends ͤ Uhr. Im April und Heptember von 7 Uhr morgens bis abends 8 Uhr. Samstags verlängert sich die Badezeit abends um eine halbe Stunde. Im Winter vom

1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr morgens

bis abends 8 Uhr. Während der Mittags- pausen von 13 Uhr bleibt die Anstalt ge schlossen. An allen Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachts tagen, Neujahrstag, dem Karfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingst feiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An Himmelfahrt, dem zweiten Pfingstfeiertage, an sämtlichen dritten Feiertagen, sowie Fast nacht und am Weihnachtsabend ist die An⸗ stalt nur bis 1 Uhr geöffnet. Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.

Badezeiten für Frauen.

Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 911 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage und gesetzlichen Feiertage, ebenso nachmittags von 35 Uhr ausschließ lich für Frauen geöffnet.

Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr.

Heißluft⸗oder Dampf bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 81 Uhr vor⸗ mittags. Dienstag von 38 Uhr nachmittags.

Badezeiten für Männer.

Schwimmbad. Täglich von 6 bezw. 7, bezw. 89 Uhr und von 111 Uhr vor⸗ mittags. Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5-8 bezw. 9 Uhr.

Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr.

Römisch⸗irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr nachmittags.

Wannen⸗ und Brausebäder werden während

Mittwochs und

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§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.

Volksbad.

der ganzen Badezeit von morgens bis abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.

Bäderpreise ohne Wäsche. Schwimmbad: Für Erwachsene: Ein Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 3.50 Mäk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 8 Mk. Für Schüler: Ein Einzelbad 25 Pfg., 10 Karten über tragbar, 1 Jahr gültig 2 Mk., 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 4.50 Mk. Jahres-Abonnement zu jeder Zeit löslich und ein volles Jahr gültig. Erwachsene 24 Mk., Schüler 12 Mk. Halbjahr-Abonnement zu jeder Zeit lösbar. Erwachsene: Hauptkarte Mk. 16, Beikarte Mk. 8, Schüler: Hauptkarte Mh. 8, Beikarte Mh. 4. Winter⸗Abonnement vom 1. Oltober bis 31. März. Erwachs. 12 Mk., Schüler 6 Mk. Semester-Abonnement nur für Studierende gegen Vorzeigen der Legiti mationskarte gültig für die DauerdesSemesters. Preis für Sommer und Winter je 8 Mäk. Die Schülerkarten berechtigen nur zur Benutzung des Auskleideraumes auf der Galerie. Preisermäßigung beim Abonnement mehrerer zu demselben Hausstand gehörigen Personen: Die teuerste Karte wird voll be zahlt, auf alle übrigen 25% Ermäßigung. Diese Bestimmung gilt nicht für 10er und 25er Karten und nicht für Semesterkarten. Abonnementskarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Brausebad. Ein Bad ohne Wäsche 1. Kl. 20 Pfg., 2. Kl. 10 Pfg. Schwimmunterricht. Für Erwachsene: Karte gültig 3 Monate 10 Mk. Für Schüler: Karte gültig 3 Monate 6 Mk. Außer der Karte für Schwimmunterricht ist noch eine Badekarte zu lösen. Für die jedesmalige Benutzung der in der Schwimmhalle aufge stellten Wage werden 10 Pfg. erhoben. Wannenbäder. Einzelkarte 1. Kl. 80 Pfg., 2. Kl. 60 Pfg., 10 Karten 1. Kl. 7 Mk., 2. Kl. 5 Mk. Zuschlag für 1 Ab⸗ reibung 20 Pfg., 1 Massage 40 Pfg. Medi zinische Bäder werden in 2. Kl. gegeben und 1. Kl. dafür berechnet. Die Zutaten müssen zu den dafür festgesetzten Preisen in der Anstalt entnommen werden.