Benutzung der öffentlichen Brunnen ꝛc.— Gießener Volksbad
Tröge und Rinnen, desgleichen das Aus— spülen, Ab⸗ und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Ge— müse ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe— schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zwech.
Gießener
Haus- und Bade-Ordnung.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai
bis 31. August von morgens 6 bis abends 8½ ͤ Uhr. Im April und Heptember von 7 Uhr morgens bis abends 8 Uhr. Samstags verlängert sich die Badezeit abends um eine halbe Stunde. Im Winter vom
1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr morgens
bis abends 8 Uhr. Während der Mittags- pausen von 1—3 Uhr bleibt die Anstalt ge— schlossen. An allen Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachts— tagen, Neujahrstag, dem Karfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingst— feiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An Himmelfahrt, dem zweiten Pfingstfeiertage, an sämtlichen dritten Feiertagen, sowie Fast— nacht und am Weihnachtsabend ist die An⸗ stalt nur bis 1 Uhr geöffnet. Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.
Badezeiten für Frauen.
Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 9—11 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage und gesetzlichen Feiertage, ebenso nachmittags von 3—5 Uhr ausschließ— lich für Frauen geöffnet.
Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch nachmittag von 5—8 bezw. 9 Uhr.
Heißluft⸗oder Dampf bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 8—1 Uhr vor⸗ mittags. Dienstag von 3—8 Uhr nachmittags.
Badezeiten für Männer.
Schwimmbad. Täglich von 6 bezw. 7, bezw. 8—9 Uhr und von 11—1 Uhr vor⸗ mittags. Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5-8 bezw. 9 Uhr.
Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 5—8 bezw. 9 Uhr.
Römisch⸗irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr nachmittags.
Wannen⸗ und Brausebäder werden während
Mittwochs und
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§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.
Volksbad.
der ganzen Badezeit von morgens bis abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.
Bäderpreise ohne Wäsche. Schwimmbad: Für Erwachsene: Ein Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 3.50 Mäk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 8 Mk. Für Schüler: Ein Einzelbad 25 Pfg., 10 Karten über— tragbar, 1 Jahr gültig 2 Mk., 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 4.50 Mk. Jahres-Abonnement zu jeder Zeit löslich und ein volles Jahr gültig. Erwachsene 24 Mk., Schüler 12 Mk. Halbjahr-Abonnement zu jeder Zeit lösbar. Erwachsene: Hauptkarte Mk. 16, Beikarte Mk. 8, Schüler: Hauptkarte Mh. 8, Beikarte Mh. 4. Winter⸗Abonnement vom 1. Oltober bis 31. März. Erwachs. 12 Mk., Schüler 6 Mk. Semester-Abonnement— nur für Studierende gegen Vorzeigen der Legiti— mationskarte gültig für die DauerdesSemesters. Preis für Sommer und Winter je 8 Mäk. Die Schülerkarten berechtigen nur zur Benutzung des Auskleideraumes auf der Galerie. Preisermäßigung beim Abonnement mehrerer zu demselben Hausstand gehörigen Personen: Die teuerste Karte wird voll be— zahlt, auf alle übrigen 25% Ermäßigung. Diese Bestimmung gilt nicht für 10er und 25er Karten und nicht für Semesterkarten. Abonnementskarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Brausebad. Ein Bad ohne Wäsche 1. Kl. 20 Pfg., 2. Kl. 10 Pfg. Schwimmunterricht. Für Erwachsene: Karte gültig 3 Monate 10 Mk. Für Schüler: Karte gültig 3 Monate 6 Mk. Außer der Karte für Schwimmunterricht ist noch eine Badekarte zu lösen. Für die jedesmalige Benutzung der in der Schwimmhalle aufge— stellten Wage werden 10 Pfg. erhoben. Wannenbäder. Einzelkarte 1. Kl. 80 Pfg., 2. Kl. 60 Pfg., 10 Karten 1. Kl. 7 Mk., 2. Kl. 5 Mk. Zuschlag für 1 Ab⸗ reibung 20 Pfg., 1 Massage 40 Pfg. Medi— zinische Bäder werden in 2. Kl. gegeben und 1. Kl. dafür berechnet. Die Zutaten müssen zu den dafür festgesetzten Preisen in der Anstalt entnommen werden.


